Wohlen basiert neues Abfallreglement auf Verursacherprinzip
Die Abfallwirtschaft der Gemeinde Wohlen ist defizitär und entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben.
Zeitgemässe und attraktive Entsorgungsmöglichkeiten sind der Gemeinde wichtig. Auf Wohler Gemeindegebiet wird eine gut ausgebaute Grüngutentsorgung angeboten.
Die wöchentlichen Leerungen bieten eine attraktive Möglichkeit, kompostierbare Siedlungsabfälle zu entsorgen. Altpapier und Karton werden in einem engen Takt direkt vor der Haustür abgeholt.
Weiter betreibt die Gemeinde sieben moderne Quartiersammelstellen und mit der Entsorgungsstelle «Brings» steht ein komfortables Entsorgungszentrum zur Verfügung.
Abfallwirtschaft nicht mehr gesetzeskonform
Die Gemeinden sind nach Umweltschutzgesetz verpflichtet, die Abfallwirtschaft kostendeckend und verursachergerecht zu betreiben. Verschiedene Anläufe, diesen Missstand zu beheben, scheiterten in der Vergangenheit an der Urne.
Die Entsorgung der Siedlungsabfälle ist nicht kostendeckend. Die Defizite wurden bisher aus Steuermitteln finanziert.
Insbesondere die Entsorgung des Grünguts ist stark defizitär und gesetzlich nicht mehr zulässig. Mit der Motion betreffend Privatisierung der Grüngutentsorgung und Änderung des Abfallreglements wurde der Gemeinderat beauftragt, eine Lösung für die defizitäre Abfallbewirtschaftung zu erarbeiten.
Gemeinderat Wohlen empfiehlt verursachergerechte Lösung
Mit der Einführung einer nach Haushaltstyp abgestuften Grundgebühr, schlägt der Gemeinderat eine einfache und pragmatische Lösung vor. Sie ist verursachergerecht und deckt in Kombination mit der Kehrichtgebühr sämtliche Aufwendungen der Abfallwirtschaft.
Die jährlichen Kosten für einen Zwei- bis Dreipersonenhaushalt in einem Einfamilienhaus mit Garten liegen – gemäss Modellrechnung – aktuell bei rund 140 Franken. In Zukunft müssten rund 260 Franken bezahlt werden.
Die gleiche Familie würde in einem Mehrfamilienhaus aktuell knapp 100 Franken und neu rund 170 Franken bezahlen. Die Abstufung berücksichtigt dabei im Wesentlichen die unterschiedliche Menge an Grüngut. Die Kehrichtgebühren bleiben dabei weiterhin volumen- bzw. gewichtsabhängig, die restliche Entsorgung wird pauschal über die Grundgebühr finanziert.