Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern in Tägerig
Die Bevölkerung von Tägerig wird gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Wie die Gemeinde Tägerig berichtet, werden die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs ersucht, ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 109 BauG).
Folgende Mindestvorschriften sind jederzeit einzuhalten:
Strassen haben lichte Höhe von 4.50 m, Gehwege eine lichte Höhe von 2.50 m, Einmündungen und Strassenverzweigungenergeben einen sichtfreien Raum zwischen 80 cm und drei Metern (einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen).
Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von Pflanzen freizuhalten. Die Pflanzen sind bis spätestens Mitte September 2021 zurückzuschneiden.
Frist für das Zurückschneiden
Sind die Pflanzen bis Mitte September 2021 nicht zurückgeschnitten und ergibt sich aus diesem gesetzeswidrigen Zustand eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer, so kann die Gemeinde für die Durchsetzung der Anordnung sorgen.
Nach angesetzter Frist ist das Bauamt berechtigt, in Gefahrenbereichen ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsende Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste zurückzuschneiden (Art. 687 Abs. 1 ZGB).
Das Zurückschneiden erfolgt zulasten des Eigentümers. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.
Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens.