Der Kanton hat die Gesamtortsplanungsrevision von Worb genehmigt
Die Gesamtortsplanungsrevision der Gemeinde Worb wurde am 3. Februar 2022 durch den Kanton Bern genehmigt. Nach der Beschwerdefrist wird diese publiziert.
Nachdem die letzte ausgearbeitete Ortsplanungsrevision, OP06+, durch die Bevölkerung abgelehnt wurde, hat sich die Gemeinde unter Einbezug der Bevölkerung weitreichende Gedanken zu ihrer räumlichen Entwicklung gemacht und damit die Grundlage für die jetzt vorliegende Revision geschaffen. Dieser Prozess wurde im Jahr 2013 an die Hand genommen.
Die Vorprüfung hat eine Liste von Änderungen erbracht
Die Vorprüfung durch den Kanton erbrachte eine ganze Liste von nötigen Anpassungen der Pläne und Vorschriften, unter anderem aufgrund von laufenden Gesetzesänderungen auf kantonaler und nationaler Ebene in den Bereichen Raumplanung und Gewässerschutz sowie bei den Begriffen und Messweisen im Bauwesen.
Dem Grossen Gemeinderat von Worb konnte deshalb erst im Juni 2019 ein genehmigungsfähiges Dossier unterbreitet werden.
Die Gesamtortsplanungsrevision wurde bewilligt
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat nach langer Bearbeitungszeit nun die kantonale Bewilligung für die Gesamtortsplanungsrevision von Worb am 3. Februar 2022 erteilt. Sämtliche noch unerledigten Einsprachen werden als öffentlich-rechtlich unbegründet abgewiesen.
Die Einsprechenden haben nun 30 Tage Zeit, gegen den Entscheid des Kantons Beschwerde einzureichen. Nach Eintritt der Rechtskraft wird die Gemeinde die Genehmigung öffentlich bekannt machen.