Die Gemeinde Arni BE führt den eUmzug für Einwohner ein
Wie die Gemeinde Arni BE mitteilt, steht ab 1. Februar 2023 Einwohnern der eUmzug zur Verfügung und sie können sich elektronisch an-, um- oder abmelden.
Der elektronische Umzug ermöglicht den in der Schweiz niedergelassenen Einwohner, sich elektronisch an-, um- oder abzumelden.
Das persönliche Vorsprechen am Schalter der Einwohnerkontrolle ist bei der Verwendung von eUmzugCH nicht mehr notwendig.
Bei der Nutzung von eUmzugBE bezahlen Einwohner lediglich die Meldegebühren der Gemeinde.
Die Gemeinden können anfallende Gebühren nachträglich in Rechnung stellen, insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen (ausländerrechtliche Gebühren wie zum Beispiel Ausweisgebühr).
Kinder und ausländische Personen
Volljährige Kinder, welche mit einem oder beiden Elternteilen im gleichen Haushalt leben und mitumziehen, müssen den Umzug eigenständig melden (entweder per Online-Service, eUmzugCH oder am Gemeindeschalter).
Der Heimatschein wird von der Wegzugsgemeinde direkt der neuen Wohngemeinde per Post zugestellt. Der Onlinedienst steht für Wochenaufenthalter nicht zur Verfügung.
Für ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz hängt die Zulässigkeit der Nutzung von eUmzug von der Ausweisart ab.
Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt
Der Kanton Bern ist mit der Versuchsverordnung eUmzugCH legitimiert, den Online-Service eUmzugCH anzubieten.
Der Kanton Bern wird jeden Missbrauch von eUmzugCH zu einer strafrechtlichen Anzeige bringen.
Weitere Informationen können der Homepage von eUmzugCH entnommen werden.