Grosshöchstetten weitet das Tagesschulangebot aus
Wie die Gemeinde Grosshöchstetten angibt, werden in einer Pilotphase alle Tagesschulmodule unabhängig einer Untergrenze von teilnehmenden Kindern angeboten.
Nach kantonalen Vorgaben haben die Gemeinden ein Tagesschulangebot zu führen, wenn dafür eine verbindliche Nachfrage von mindestens zehn Schülern besteht.
Grosshöchstetten bietet heute bereits unabhängig vom Bedarf fixe Mittags- und Nachmittagsmodule an drei Wochentagen an.
Unsicherheiten bezüglich Durchführung bestanden aber jeweils bei den anderen Wochentagen oder bei den Morgenmodulen.
Die aktuelle Praxis zeigt, dass Anmeldungen der Kinder für Tagesschulmodule erst nach Bekanntgabe des Stundenplans eingehen und in der Folge bis kurz vor den Sommerferien je nach Modul keine Zusicherung bestand, welches Angebot dann auch wirklich durchgeführt werden kann.
Planungssicherheit für Eltern während ganzer Woche
Der Umstand hat den Gemeinderat dazu bewogen, die Situation zu überprüfen, die gesellschaftliche Entwicklung zu analysieren und den Bedarf daraus zu ermitteln.
Mit diesem Entscheid zur Erweiterung des Angebots und der fixen Durchführung der verschiedenen Module soll den Eltern während der ganzen Woche eine Planungssicherheit gegeben werden, damit Erwerbstätige ihre Arbeitseinsätze mit ihren Arbeitgebenden frühzeitig planen können.
Zum fixen Angebot gehören bei vorhandener Nachfrage künftig Morgenmodule bis zum Schulbeginn sowie Mittags- und Nachmittagsmodule bis 18 Uhr.
Bei schwacher Auslastung wird die Tagesschulleitung Rücksprache mit den Eltern nehmen, um nach Möglichkeit Umverteilungen für eine optimale Modulauslastung erreichen zu können, was aus organisatorischer Sicht für die Tagesschule und aus pädagogischer Sicht für die Kinder ein Vorteil ist.
Revidierung der Tagesschulverordnung per 1. August 2024
Weiter bietet das neue Angebot den Familien mit dem Schuleintritt der Kinder ein nahtloser Übergang von der familienergänzenden Betreuungsangeboten von Kindertagestätten.
Der Gemeinderat hat die Tagesschulverordnung und das Betriebskonzept per 1. August 2024 revidiert.