Kirche muss Viertelstundenschläge in der Nacht abstellen
Im Streit um nächtliche Glockenschläge in Worb hat das Verwaltungsgericht ein Machtwort gesprochen: Die reformierte Kirche muss die Viertelstundenschläge zwischen 22 Uhr und 7 Uhr einstellen.
Das teilte der Kirchgemeinderat am Montag mit. Er liess offen, ob er das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht.
Anwohner kämpfen seit 2013 dafür, dass die Kirchenglocken zu nächtlicher Stunde nicht mehr geschlagen werden. Mit der Sache haben sich bereits der Worber Gemeinderat, der Statthalter und die Polizei- und Militärdirektion befasst.
Die Verwaltungsrichter wiesen nun die Beschwerde der Kirchgemeinde ab und stützten das Urteil der Vorinstanz: Die Viertelstundenschläge müssen nachts eingestellt werden, der Stundenschlag zu jeder vollen Stunde darf aber bestehen bleiben.