Wie die Gemeinde Mirchel informiert, werden die Strassenantstösser, gebeten ihre Pflanzen auf die vorgeschriebene Entfernung zurückzuschneiden.
Die Dorfstrasse in Mirchel und Blick auf Mirchel.
Die Dorfstrasse in Mirchel und Blick auf Mirchel. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Gemeinde Mirchel bittet alle Strassenanstösser Bestimmungen zu den privaten Bepflanzungen am Strassenrand zu beachten.

Vorgeschriebener seitlicher Abstand zum Fahrbahnrand beträgt 50 Zentimeter und freizuhaltende Höhe (Lichtraumprofil) 4,50 Meter.

Der Abstand der Stacheldrahtzäune beträgt zwei Meter. Gefährliche Strassenstellen und Einmündungen sind übersichtlich zu gestalten.

Vorgeschriebenes Lichtmass einhalten

Die Zäune, Äste und andere Bepflanzungen sind auf das vorgeschriebene Lichtmass zurücksetzen beziehungsweise -schneiden.

Die Strassenaufsichtsbehörde lehnt jegliche Haftung für Schäden im Lichtraumprofil ab.

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