Unterhaltspflicht der Gemeinde Landiswil für Kiessammler
Wie die Gemeinde Landiswil informiert, ist die Gemeinde nicht mehr uneingeschränkt für den Unterhalt der Kies- und Geschiebesammler verantwortlich.
Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung ist die Gemeinde Landiswil nicht mehr uneingeschränkt verantwortlich für den Unterhalt der Kies- und Geschiebesammler. So sind zum Beispiel die Sammler im Bereich von eingedolten Gewässern grundsätzlich durch die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zu unterhalten.
Der Gemeinderat hat sich mit diesen geänderten Voraussetzungen befasst und beschlossen, zur Vermeidung von Folgeschäden einen minimalen Gewässerunterhalt an den Kies- und Geschiebesammlern auch in Zukunft zu gewährleisten.