Walkringen

Walkringen hat ein neues Bestattungs- und Friedhofreglement

Nau.ch Lokal
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Region Worb,

Wie die Gemeinde Walkringen meldet, hat die Gemeindeversammlung am 5. Dezember 2022 ein neues Bestattungs- und Friedhofreglement beschlossen.

Die evangelisch-reformierte Kirche und die Hauptstrasse in Walkringen.
Die evangelisch-reformierte Kirche und die Hauptstrasse in Walkringen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Anlässlich der Urnenabstimmung vom 12. Dezember 2021 wurde die Neugestaltung des Friedhofes genehmigt.

Das Umbauprojekt ist bereits kurz vor dem Abschluss und die Gemeinde kann ab 2023 die neuen beziehungsweise zusätzlichen Bestattungsmöglichkeiten anbieten.

Das bestehende Bestattungs- und Friedhofreglement ist in die Jahre gekommen und beinhaltet die neuen Bestattungsmöglichkeiten noch nicht.

Aufgrund der vielen Anpassungen diesbezüglich, hat der Gemeinderat entschieden, das bisherige Reglement überarbeiten und entsprechend zu ersetzen.

Beschlossene Änderungen

Das neue Reglement beinhaltet weitgehend dieselben Bestimmungen. Ergänzt wurden die zusätzlichen Bestattungsformen auf dem Gemeinschaftsgrab im Waldfriedhof, das Gemeinschaftsgrab für Erdbestattungen sowie die Gedenkstätte für Sternenkinder.

Gleichzeitig wurden die Bestimmungen zum Grabunterhaltsfonds mittels Spezialfinanzierung in das neue Reglement integriert.

Dadurch kann das bestehende Reglement über die Spezialfinanzierung Grabunterhaltsfonds aufgehoben werden.

Einfachere Anpassung der Kosten

Um den stetig wechselnden Bedingungen und Gegebenheiten, wie auch finanziellen Möglichkeiten gerecht zu werden, wurde zum Reglement eine Verordnung erstellt.

Mit dieser können die Kosten künftig einfacher angepasst werden.

Die Verordnung wird nach rechtskräftiger Genehmigung des Reglements entsprechend publiziert und öffentlich aufgelegt.

Die Zuständigkeit für die Verordnung liegt beim Gemeinderat.

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