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Worb: Grosser Gemeinderat hebt das Marktreglement auf

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Wie die Gemeinde Worb angibt, hat der Grosse Gemeinderat an Sitzung vom 18. März 2024 Beschlusse gefasst, unter anderem das Marktreglement von 1998 aufgehoben.

Blick auf Worb und das Schloss Worb.
Blick auf Worb und das Schloss Worb. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Grosse Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. März 2024 einige Beschlüsse gefasst.

Für den Ersatz des Kommunalfahrzeugs Meili VM 8000 hat der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von 359'000 Franken bewilligt.

Ausserdem hat er für den Netzersatz der Wasserversorgung der Wohnüberbauung Agroba und alte Gärbi einen Verpflichtungskredit von 300'000 Franken bewilligt.

Möglichkeit einer fakultativen Volksabstimmung

Der Gemeinderat hat das Marktreglement vom 19. Oktober 1998 per 30. April 2024 ersatzlos aufgehoben.

Zu diesem Geschäft besteht die Möglichkeit einer fakultativen Volksabstimmung.

Innert 30 Tagen, das heisst bis am 22. April 2024, können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigte unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Gemeindeabstimmung vorgelegt wird (fakultatives Referendum) oder einen Volksvorschlag als ausformulierten Entwurf unterbreiten (konstruktives Referendum).

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