Strengelbach

Beschwerde gegen Neubau der Mobilfunkanlage in Strengelbach

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Zofingen,

Wie die Gemeinde Strengelbach informiert, argumentieren die Beschwerdeführer, dass die geplante Antenne den lmmissionsgrenzwert massiv überschreiten würde.

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Strengelbach AG entwirft ein räumliches Entwicklungsleitbild. - Gemeinde Strengelbach

Der Gemeinderat hat am 27. November 2023 der Swisscom für den Neubau einer Mobilfunkantenne auf dem Gebäude an der Langenthalerstrasse 2 die Baubewilligung erteilt, nachdem die Zustimmung der kantonalen Stellen vorgelegen hatte.

Die Überprüfung der Grenzwerte und Sendeleistungen obliegen den kantonalen Stellen.

Gemäss deren Zustimmung sind diese gesetzlichen Grenzwerte eingehalten, welche eine Bewilligung voraussetzen.

In der Beschwerde werden mehrere Punkte bemängelt

Kurz zusammengefasst vertreten die Beschwerdeführenden die Meinung, dass die geplante Antenne so nicht gebaut werden dürfe, da sie am Orte für den kurzfristigen Aufenthalt (kurz OKA) auf dem Flachdach den lmmissionsgrenzwert massiv überschreite.

Zudem seien zahlreiche Orte mit empfindlicher Nutzung (kurz OMEN) gar nicht berechnet oder mit falschem Abstand berechnet worden. Die orientierende Messung für das OKA auf dem Flachdach sei nicht durchgeführt worden.

Am schlimmsten sei die voraussichtliche massive Grenzwertüberschreitung direkt unter der Mobilfunk-Antennenanlage in der Attikawohnung. Zudem können die adaptiven Antennen vom Korrekturfaktor Gebrauch machen.

Stellungnahme von kantonalen Instanzen und Gemeinderat möglich

Dies sei gesetzes- und verfassungswidrig, da sie zu einer unzulässigen Privilegierung adaptiver Antennen führe und die Bevölkerung – besonders sensible Bevölkerungsgruppen – ernsthaft gefährden könnte.

Die kantonalen Instanzen sowie der Gemeinderat haben nun die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Beschwerde einzureichen.

Die wesentlichen Inhalte der Beschwerde betreffen die Auswirkungen einer Anlage, also Inhalte, welche die kantonalen Instanzen beurteilen.

Aus Sicht des Gemeinderates sind keine Gründe erkennbar, welche gegen eine Bewilligung der Antenne sprechen.

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