Rothrist erinnert an die Fälligkeit der Hundetaxe 2023
Wie die Gemeinde Rothrist informiert, werden Anfang Mai die Rechnungen zur Entrichtung der Hundetaxe 2023 verschickt.
Für alle Hunde ab dem dritten Lebensmonat ist eine Hundetaxe von 120 Franken zu entrichten. Für Hunde aus eigener Zucht gilt dies ab dem sechsten Lebensmonat.
Die Hundetaxe wird Anfang Mai mit einer Rechnung eingefordert.
Für Hunde, welche von der Hundetaxe befreit sind (zum Beispiel Blindenhunde, Behindertenhunde, et cetera), müssen die entsprechenden Unterlagen jährlich eingereicht werden.
Dies muss man bei Erstbesitz eines Hundes beachten
Sollte jemand seinen ersten Hund haben, muss derjenige sich bei der Abteilung Einwohnerdienste als Hundehalter auf AMICUS registrieren lassen.
Die Benutzerdaten und das Passwort wird daraufhin per Post zugestellt. Für die Registrierung des Hundes ist der Tierarzt verantwortlich.
Halterwechsel, Ausfuhr des Hundes ins Ausland und der Tod des Hundes müssen innert zehn Tagen der Wohnsitzgemeinde und der AMICUS telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden.