Zofingen hat Betriebsbewilligungen für Taxi-Betriebe erteilt
Wie die Gemeinde Zofingen berichtet, wurden an drei regionale Unternehmen die Bewilligungen für sechs Taxistandplätze 2023 bis 2026 beim Bahnhof erteilt.
Der gewerbsmässige Transport von Personen mit Motorfahrzeugen auf dem Gemeindegebiet von Zofingen bedarf einer Bewilligung, ausgestellt auf den Taxi-Betriebsinhaber.
Dies und weitere Vorgaben werden im kürzlich überarbeiteten Taxireglement sowie der dazugehörigen Verordnung geregelt.
Beide Schriftstücke treten auf den 1. Januar 2023 in Kraft.
Sie dienten bereits als Grundlage für die Bewilligungen, welche durch den Stadtrat nach vorgängiger öffentlicher Ausschreibung alle vier Jahre erteilt werden.
Sechs Bewilligungen beim Bahnhof Zofingen
Der Stadtrat hat drei Bewerbungen örtlicher Taxibetriebe für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026 geprüft und erteilt zwei Standplätze beim Bahnhof Zofingen an Altstadt-Taxi AG, Zofingen, zwei Standplätze an Burg-Taxi AG, Oftringen und zwei Standplätze an Walter Tschannen AG, Zofingen.
Die Anzahl zugeteilter Standplätze erfolgt nicht fahrzeugspezifisch. Die Taxi-Betreiber können alle Fahrzeuge ihres Betriebs dort abstellen.
Es wird lediglich die maximal gleichzeitige Belegung pro Betreiber festgelegt.
Der Altstadt-Taxi AG und der Walter Tschannen AG wird zudem eine Betriebsbewilligung für Taxifahrten ab privaten Standplätzen in Zofingen erteilt.