Änderung der Gemeindeverfassung
Mit derTeilrevision soll die Gemeindeverfassung in Zollikofen im Bereich der politischen Rechte (Stärkung der Volksrechte bei Sachgeschäften) geändert werden.
Neu sollen auch für Geschäfte von Gemeindeverbindungen (z. B. Sportzentrum Hirzenfeld) die «normalen» Finanzkompetenzen massgebend sein. Die diesbezügliche Sonderregelung, wonach der Grosse Gemeinderat für Sachgeschäfte von Gemeindeverbindungen abschliessend zuständig ist, soweit der auf die Gemeinde entfallende Ausgabenanteil die Zuständigkeit des Gemeinderats überschreitet, soll aufgehoben werden.
Gemeindeübergreifende Grossinvestitionen (Gemeindeanteil über 1.5 Mio. Franken) würden somit zukünftig den Stimmberechtigten unterbreitet werden. Auslöser der Verfassungsänderung ist eine vom Parlament erheblich erklärte Motion. Diese verlangt die erwähnte Anpassung der Kompetenzordnung.