Leistungsvereinbarung Verein Offene Kinder- und Jugendarbeit
Der Gemeinderat Zollikofen verlängert die Leistungsvereinbarung mit dem Verein Offene Kinder- und Jugendarbeit für die Jahre 2021 und 2022.
Vorgesehen war, die bestehende Leistungsvereinbarung mit dem Verein Offene Kinder- und Jugendarbeit (VOKJA) im laufenden Jahr für eine weitere Periode von vier Jahren zu erneuern. Die Gesundheits‐, Sozial‐ und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern informierte die Gemeinde, dass voraussichtlich per 1. Januar 2022 die rechtliche Grundlage für die Bereitstellung von Angeboten der institutionellen Sozialhilfe, worunter auch die Angebote des VOKJA fallen, in das neue Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) überführt werde.
Aus diesem Grund beabsichtige der Kanton, ohne Durchführung eines Gesuchsverfahrens und auf Grundlage der bisherigen Ermächtigung und der aktuellsten Bevölkerungszahlen, eine neue Ermächtigung zur Eingabe von 80 % der Kosten in den Lastenausgleich Sozialhilfe für die Jahre 2021 und 2022 auszustellen. Die aktuelle Leistungsvereinbarung mit VOKJA hat sich bewährt, weshalb der Gemeinderat diese, einvernehmlich mit dem Verein, mittels einer Zusatzvereinbarung um weitere zwei Jahre verlängert hat.
Gleichzeitig wurde der nötige Verpflichtungskredit für den Gemeindeselbstbehalt von 20 %, rund Fr. 115'000.00 bewilligt.