Kleine Pokerturniere sollen auch im Kanton Zug legal sein
Im Kanton Zug sollen neu kleine Pokerturniere legal durchgeführt werden können. Der Regierungsrat hat eine Revision des Geldspielgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, wie er am Mittwoch mitteilte.
Die Geldspiele werden neu durch eidgenössisches und interkantonales Recht geregelt. Der Kanton Zug muss deswegen seine eigene Gesetzgebung anpassen.
Neu sind auf Grund der Bundesgesetzgebung zum Beispiel kleine Pokerturniere ausserhalb der Casinos grundsätzlich zulässig, sie können aber von den Kantonen untersagt werden. Der Zuger Regierungsrat will auf ein solches Verbot verzichten, weil die kleinen Pokerturniere in fast allen Kantonen zugelassen seien und sie einer Bewilligungspflicht unterstehen würden. Mit der Legalisierung liessen sich illegale Spiele besser verhindern als mit einem Verbot, erklärte der Regierungsrat.
Zulässig bleiben Kleinlotterien und lokale Sportwetten wie etwa Säulirennen. Auch die Vereinstombolas werden nicht verboten, sondern im Gegenteil liberalisiert. Zwar dürfen weiterhin nur Sachpreise abgegeben werden, die maximale Summe aller Einsätze wird aber von 20'000 Franken auf 50'000 Franken erhöht und die Bewilligungspflicht durch eine Meldepflicht ersetzt.
Nicht aus dem Kanton Zug verschwinden sollen ferner die Geschicklichkeitsgeldspielautomaten, von denen es im Kanton Zug rund zehn gibt. Deren Betrieb sei unproblematisch und solle daher auch nicht verboten werden, erklärte der Regierungsrat.
Die Bewilligungspflicht für Flipperkästen und andere Unterhaltungspielgeräte soll aufgehoben werden. Hier sei die Suchtgefahr klein, und diese Spiele würden zunehmend von Online-Spielautomaten verdrängt, hiess es in der Vernehmlassungsbotschaft.
Die reinen Glücksspielautomaten («Einarmige Banditen»), grosse Pokerturniere oder Roulette zählen zu den Spielbankenspiele. Sie können nur mit einer Konzession des Bundes angeboten werden. Solche Spielbanken gibt es im Kanton Zug aber keine.