Stiftung Theater Casino Zug wird aufgelöst
Ab Juli 2025 übernimmt die TMGZ allein die Trägerschaft des Theater Casino Zug. Die Stadt Zug verlängert die Leistungsvereinbarung um 18 Monate.

Wie die Stadt Zug mitteilt, bewilligte der GGR am 5. September 2023 die wiederkehrenden Beiträge für die Jahre 2024 bis 2027 an die Stiftung Theater Casino Zug (STCZ) und die Theater- und Musikgesellschaft Zug (TMGZ). In den beiden Leistungsvereinbarungen zwischen der Stadt Zug und der Stiftung beziehunsgweise der Stadt Zug und dem Verein wurde dabei verlangt, dass die Betriebsstrukturen der beiden Organisationen zur Stärkung der Dachmarke «Theater Casino Zug» bis zum Antrag für die Subventionsperiode ab 2028 in eine Trägerschaft überführt werden.
Mit dem Projekt «Trägerschaft 2025», welches von der Managementberatungsfirma Metrum begleitet wird, haben die STCZ und die TMGZ nun die neue Trägerschaft bestimmt. Ab Juli 2025 soll die im Jahr 1808 gegründete TMGZ als alleinige Trägerin fungieren und die Aufgaben sowie Aktiven und Passiven der STCZ übernehmen.
Leistungsvereinbarung wird um 18 Monate verlängert
Die STCZ wird vorbehaltlich der Kenntnisnahme des Grossen Gemeinderats und dem definitiven Auflösungsentscheid der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht aufgelöst und liquidiert. Die Leistungsvereinbarungen mit der STCZ und der TMGZ für die Jahre 2024 bis 2027 werden aufgehoben und in eine einzige Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Zug und der TMGZ als singuläre Leistungserbringerin überführt.
Der bereits bewilligte jährliche Beitrag für die Jahre 2025 bis 2027 von 500'000 Franken an die TMGZ und 844'000 Franken an die STCZ sowie der Beitrag von 90'000 Franken zur Deckung der Energiekosten für das Jahr 2025 an die STCZ werden summiert und pro Rata mit Stichtag 1. Juli 2025 (Beginn des Geschäftsjahres der TMGZ als neu Gesamtverantwortliche) an die TMGZ ausbezahlt. Um die neue Organisation zu entlasten, wird die neue Leistungsvereinbarung um 18 Monate verlängert.
Der Stadtrat übernahm den Beschlussentwurf der GPK. Dem Beschlussentwurf wurde in der Schlussabstimmung im Stimmenverhältnis von 35:1 zugestimmt