Zug: Hunde an der Leine in Badeanlagen vorerst noch erlaubt

Stadt Zug
Stadt Zug

Region Zug,

Für Hunde bleiben die öffentlichen, nicht beaufsichtigten Badeanlagen in Zug vorerst weiterhin zugänglich.

Hund
Frau geht mit ihrem Hund spazieren. (Symbolbild) - Keystone

Die dringliche Motion mit dem Titel «Ergänzung Reglement über die Benützung der öffentlichen Anlagen vom 21. November 2017 — Hundeverbote für beaufsichtigte und unbeaufsichtigte Badeanlagen der Stadt Zug» sei eine Alternative zur Einzelinitiative von Xaver Hürlimann, erklärte Matthias Wetzel (FDP), sie nehme dasselbe Anliegen auf. Stefan Huber (glp) machte deutlich, dass beide Vorstösse überwiesen werden sollten, damit der Stadtrat zu beiden einen Bericht und Antrag liefern müsse, Dringlichkeit sei jedoch nicht gegeben, weil es nicht um «Leben oder Tod» gehe. Mit 21 zu 16 Stimmen wurde die notwendige Zweidrittelsmehrheit nicht erreicht.

Der Vorstoss wird als normale Motion auf die nächste GGR-Sitzung traktandiert. Mehr zu reden gab die am 10. Juni 2020 von Xaver Hürlimann eingereichte Einzelinitiative zur Badeordnung: Die Badeordnung, als Teil des Reglements für die Benützung der öffentlichen Anlagen, sei in dem Sinne abzuändern, dass den Hunden der Zutritt zu den öffentlichen Badeanlagen generell verwehrt bleibt.

Denn seit Sommer 2019 können Hunde an der Leine in die öffentlich zugänglichen Badeanlagen mitgebracht werden. Nach der Debatte um die Dringlichkeit der Motion zur Abänderung des Reglements war es jedoch klar: In nicht beaufsichtigten Badeplätzen fehlt dem Stadtrat mit der Badeordnung die Handhabe, um ein Hundeverbot rechtlich durchzusetzen.

CVP, SVP und FDP gegen die Überweisung der Einzelinitiative

Dazu braucht es eine Anpassung des Reglements. Ob es dazu kommt, wird die nächste GGR-Sitzung und die dannzumal traktandierte Überweisung der Motion zeigen.

Vor diesem Hintergrund votierten die Fraktionen CVP, SVP und FDP gegen eine Überweisung der Einzelinitiative. Richard Rüegg (CVP) präzisierte, seine Fraktion verstehe zwar das Anliegen des Initianten.

Die alte Badeordnung könne jedoch nicht ohne Anpassung des Reglements erfolgen. Zu überlegen wäre jedoch, ob nicht in einer der vorhandenen Badis das Mitbringen von Hunden erlaubt werden soll, da dies offenbar einem Bedürfnis vieler Hundebesitzer entspreche. Cornelia Stöckli (SVP) erinnerte an die beiden Lesungen zur Erneuerung des Reglements über die Benützung der öffentlichen Anlagen im Jahr 2017 und die langen Debatten, die letztendlich zu einer Ablehnung eines zeitlich und örtlich begrenztes Hundeverbots führten: 27, mehr als zwei Drittel der damals anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, hätten damals für das neue Reglement gestimmt und damit kein Hundeverbot in öffentlichen Anlagen gewollt.

Anstand, Akzeptanz und Respekt bringe mehr als unnötige Gesetze

Anstand, Akzeptanz und Respekt bringe mehr als unnötige Gesetze. Mathias Wetzel (FDP) schloss sich diesen Voten an, es gehe um das Reglement und dieses müsse nicht komplett überarbeitet werden. Es gehe nur um eine , um dem Stadtrat die Kompetenz zum Erlass eines Hundeverbots zu ermöglichen.

Stefan Huber sprach sich namens der glp-Fraktion sowohl für die Überweisung der Einzelinitiative wie auch der Motion aus. Das Problem könne am besten gelöst und auf das Anliegen aus der Bevölkerung am besten eingegangen werden, indem beide Vorstösse überwiesen werden und der Stadtrat dem GGR baldmöglichst zwei Varianten vorlegt.

Die Fraktion Alternative-CSP konnte sich für ein Hundeverbot grundsätzlich erwärmen. Sie votierte für die Motion und eine Abänderung des Reglements, jedoch für ein zeitlich begrenztes Verbot.

Davon sei jedoch in der Initiative nicht die Rede. Die SP-Fraktion unterstützte die Intentionen der Einzelinitiative. In der Abstimmung folgte das Parlament dem Antrag der SVP-Fraktion und stimmte mit 23 zu 15 für die Nichtüberweisung.

Kommentare

Weiterlesen

a
244 Interaktionen
Aufatmen
a
65 Interaktionen
Gegen woke

MEHR AUS ZUG