Zuger Kantonsrat lehnt Senkung der Strassenverkehrsamt-Gebühren ab
Die Zuger Regierung muss die Gebühren beim Zuger Strassenverkehrsamt nicht überprüfen und allenfalls senken. Eine entsprechende SVP-Motion ist am Donnerstag im Kantonsrat chancenlos geblieben.
Die SVP-Fraktion scheiterte mit 25 zu 41 Stimmen auch mit ihrem Antrag, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Stattdessen folge der Rat dem Antrag der Regierung, die Motion teilerheblich zu erklären und gleichzeitig abzuschreiben.
Die SVP wollte den Regierungsrat beauftragen, die vom Strassenverkehrsamt des Kantons Zug erhobenen Gebühren zu prüfen und zu senken. Es gehe nicht an, zusätzlich zu den Strassenverkehrssteuern noch übermässig hohe Gebühren entrichten zu müssen, begründeten die Motionäre und verwiesen auf den eidgenössischen Preisüberwacher, der sich im August 2018 kritisch zum Gebührenniveau mehrere kantonaler Strassenverkehrsämter geäussert hatte.
Kantonsrat Thomas Werner (SVP) kritisierte im Namen der Motionäre die Regierung für die lange Dauer von über einem Jahr, die sie benötigte, um die Motion zu behandeln. Die SVP störte sich weiter an der Überdeckung beim Strassenverkehrsamt durch Gebühren. Werner nannte als Beispiel die Registrierungskosten von 250 Franken, wenn jemand ein Kontrollschild an eine andere Person abtreten möchte. «Diese Gebühr grenzt an Wucher», sagte Werner.
Die SVP-Fraktion wollte, dass der Regierungsrat nochmals über die Bücher gehen. Er habe die Arbeit «auf keinen Fall» erledigt. So beantragte sie, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Sie wollte, dass künftig ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent angestrebt werde.
Unterstützung erhielt die SVP aus den Reihen von FDP und SP. Kritischer äusserte sich Heini Schmid (CVP). Die SVP habe zwar einen sinnvollen Vorstoss gemacht. Aber ihre grundsätzliche Kritik an der Regierung sei ungerechtfertigt. Über den Kostendeckungsgrad könne diskutiert werden, obwohl die CVP eine Überdeckung von 108 Prozent unterstütze. Die Fraktion sprach sich gegen eine Umwandlung in ein Postulat aus - damit keine Diskussion um die Preisreduktion von einzelnen Dienstleistungen losgehe, so Schmid.
Die Mehrheit des Kantonsrats stellte sich schliesslich hinter die Regierung. Diese argumentierte, man sei mit der Teilrevision des Gebührentarifs, die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten war, den Anliegen der Motion nachgekommen.
Die Regierung hielt fest, dass die Gebühren dort überprüft und gesenkt wurden, wo ein erhöhter Kostendeckungsgrad festgestellt werden konnte. Zu den erwähnten Gebühren bei der Abtretung von Kontrollschildern sagte Sicherheitsdirektor Beat Villiger: «Wir haben hier im Kanton Zug eine sehr bürgerfreundliche, liberale Praxis.»