Zuger Regierung verordnet Spitälern und Heimen einheitliche Regeln
Im Kanton Zug werden die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Spitälern und Pflegeheimen verschärft und vereinheitlicht. So gilt dort ab Freitag in allen Innenräumen die Maskenpflicht, auch in den Zimmern der Patientinnen und Patienten und der Heimbewohnerinnen und -bewohnern.
Ab dem 27. Dezember müssen zudem alle Besucherinnen und Besucher von Spitälern, Kliniken sowie Alters- und Pflegeheimen entweder ein gültiges Covid-Zertifikat (3G) oder einen negativen Testnachweis vorweisen. Die neu beschlossenen Massnahmen sollen die besonders gefährdeten Personen in Spitälern und Heimen besser vor einer Ansteckung schützen, teilte die Gesundheitsdirektion am Mittwoch mit Hinweis auf die sich ausbreitende Omikron-Variante mit.
Ganz neu sind die nun erlassenen Regeln nicht. Sie würden in den Spitälern und Pflegeheimen schon jetzt in der einen oder anderen Form umgesetzt, hiess es in der Mitteilung. Mit dem Regierungsratsbeschluss werde sichergestellt, dass das hohe Schutzniveau einheitlich und in allen stationären Gesundheitseinrichtungen im Kanton Zug gelte.