120 Windräder für den Kanton Zürich – Grüner will Tempo machen
Im Kanton Zürich sollen in acht Jahren 120 Windräder gebaut werden. Zumindest, wenn es nach Martin Neukom (Grüne) geht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Zürich hat seine Pläne für den Ausbau der Windkraft enthüllt.
- Ab 2030 sollen auf 46 Gebieten 120 Windräder gebaut werden.
- Sowohl die Gemeinden als auch der Regierungsrat reagieren positiv auf die Pläne.
Auf 46 Gebieten sollen im Kanton Zürich 120 Windräder entstehen. Diese Pläne für den Ausbau der Windkraft kommuniziert Baudirektor Martin Neukom (Grüne). Im Jahr 2030 soll der Bau der Anlagen beginnen.
Zuvor wurden zahlreiche mögliche Standorte ausgeschlossen, die 46 eingeplanten Gebiete sind die Übriggebliebenen. Diese sind nach den ersten Abklärungen geeignet für den Bau der grossen Windräder. Dies teilte Neukom am Freitag an einer Medienkonferenz mit.
Die Potenzialgebiete liegen schwerpunktmässig im Osten des Kantons, also im Weinland, östlich der Stadt Winterthur, sowie im Zürcher Oberland. Weitere Gebiete befinden sich auf dem Pfannenstiel sowie im Knonaueramt.
Acht Prozent des Strombedarfs durch 120 Windräder gedeckt
Sollten tatsächlich alle rund 120 Windräder gebaut werden, könnte damit rund 8 Prozent des Strombedarfs des Kantons gedeckt werden. Die 8 Prozent entsprechen auch ungefähr dem Anteil der Windkraft am Strommix, den die Energiestrategie 2050 des Bundes vorsieht.
Die 46 möglichen Standorte soll nun vertieft geprüft werden, bevor eine Revision des Richtplans angegangen wird. Die Richtplanrevision ist laut Neukom für 2026 geplant. 2030 sollen erste Anlagen gebaut werden.
Positive Reaktion der Gemeinden
Bei dem ganzen Prozess sollen die Gemeinden und weitere Institutionen frühzeitig miteinbezogen werden, wie Neukom betonte. Geplant sind unter anderem «Winddialog»-Veranstaltungen. Eine erste Veranstaltung mit Gemeindevertretern hat bereits stattgefunden.
Laut Neukom haben viele Gemeinden grundsätzlich positiv auf das Thema Windkraft reagiert. Ihm sei aber auch klar, dass es Widerstand geben werde.
Geht es nach den Plänen des Baudirektors, werden insbesondere die Gemeinden künftig weniger zu sagen haben. Kommunale Gestaltungspläne, gegen die das Referendum ergriffen werden kann, soll es nicht mehr geben. Nach der Festsetzung des Richtplans, gegen die ebenfalls kein Referendum ergriffen werden kann, wäre das weitere Bewilligungsverfahren Sache des Kantons.
Für die Standortgemeinden könnte es allenfalls eine finanzielle Entschädigung geben. Neukom stellte in Aussicht, die Idee eines «Windzinses» prüfen zu lassen, in Analogie zum «Wasserzins» für Wasserkraftwerke.
Die juristischen Beschwerdemöglichkeiten gegen Windkraftanlagen will Neukom einschränken, beziehungsweise zumindest für eine zeitliche Beschleunigung der Verfahren sorgen. «Rechtsstaatliche Prinzipien müssen dabei aber gewahrt werden», sagte der Baudirektor.
Überzeugung beim Regierungsrat
Der Regierungsrat zeigte sich überzeugt, dass mehr Strom aus Windkraft gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise unverzichtbar sei. «Unsere grösste Herausforderung ist, im Winter genügend Strom zu produzieren. Und Windstrom ist Winterstrom.»
Der nächste grosse Schritt bei der Umsetzung der Windkraftpläne ist eine Revision des Richtplanes. Darüber wird abschliessend der Kantonsrat entscheiden. Parallel dazu werden Gesetzesänderungen, etwa im Planungs- und Baugesetz sowie im Energiegesetz ausgearbeitet, die danach ebenfalls im Kantonsrat behandelt werden. Diese sind im Gegensatz zur Richtplanrevision referendumsfähig.