Baurekursgericht lehnt Rekurs von Kiesgruben-Gegnern ab
Nachbessern muss die Baudirektion lediglich bei einzelnen Gestaltungsplanvorschriften wie etwa Betriebszeiten der Kiesgrube oder die Fahrtenkontrolle.

Niederlage für Gegner der geplanten Kiesgrube in Tagelswangen: Das Baurekursgericht hat ihren Rekurs gegen den Gestaltungsplan abgelehnt.
Das Baurekursgericht kam in seinem Urteil zum Schluss, dass der Gestaltungsplan für die Kiesgrube rechtens ist.
Nachbessern muss die Baudirektion lediglich bei einzelnen Gestaltungsplanvorschriften, die etwa Betriebszeiten der Kiesgrube, Fahrtenkontrolle und Maximaltempo für die Kies-Lastwagen betreffen.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Gegner der Kiesgrube, in erste Linie Anwohnende, können das Urteil noch weiterziehen.