Bezirksgericht Zürich spricht Maskengegnerin gleich doppelt frei
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Maskengegnerin konnte vor dem Zürcher Bezirksgericht einen Freispruch erwirken.
- Aus zweierlei Gründen kam sie um eine Busse von 250 Franken herum.
- Vor Gericht erschien die 44-Jährige mit Liberté-Schriftzug aber ohne Maske.
Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch eine 44-jährige Maskengegnerin gleich doppelt freigesprochen: Einerseits, weil nicht bewiesen sei, dass sie wirklich an der Demonstration teilgenommen habe. Andererseits wegen eines Bundesgerichtsurteils vom September.
Demo gefilmt aber nicht teilgenommen?
Am 25. Januar 2021 trafen sich zwischen 50 und 100 Maskengegner beim Walcheturm, gleich beim Eingang zur Bildungsdirektion. Sie demonstrierten gegen den Entscheid, dass nun auch Primarschüler Masken tragen sollten.
Etwas entfernt davon, auf der anderen Strassenseite, filmte eine 44-jährige Hausfrau die Szene. Sie sei nicht Teil der Demo gewesen, betonte sie am Mittwoch vor Gericht. Vielmehr sei sie «zufällig vorbeigekommen», weil sie in der Nähe einen Arzttermin gehabt habe.
Frau erschien ohne Maske vor Gericht
Sie sei zwar auch gegen Masken in der Schule, mit der Demo habe sie aber nichts zu tun. Vor dem Bezirksgericht wehrte sie sich gegen die Busse von 250 Franken, die ihr ein Polizist aufgebrummt hatte.
Die Frau aus dem Unterland erschien ohne Maske vor Gericht, weil sie ein Attest zur Maskendispens dabei hatte. Auf ihrer Handyhülle prangte rot das Schweizerkreuz mit der Aufschrift «Liberté», jenem Schlachtruf, der bekanntlich an den Corona-Demos skandiert wird.
Gleich zwei Gründe für Freispruch
Das Bezirksgericht sprach sie trotzdem vom Vorwurf der Widerhandlung gegen die Covid-Verordnung frei, und dies gleich aus zwei Gründen. Der Beschuldigten könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie wirklich Teil der Kundgebung gewesen sei, sagte der Richter.
Der zweite Grund, weshalb die Frau den Saal ohne Strafe verlassen konnte, war ein Bundesgerichtsentscheid vom September: In diesem Grundsatzentscheid kamen die Lausanner Richter zum Schluss, dass die Corona-bedingten, starken Teilnehmerbeschränkungen für Demonstrationen unverhältnismässig gewesen seien.
Demonstrationen hätten eine hohe Bedeutung und müssten deshalb anders behandelt werden als normale Veranstaltungen. Auch der Kanton Zürich hatte im Januar, zum Zeitpunkt der Masken-Demonstration, eine Beschränkung auf maximal 15 Teilnehmer.
Auch die Zürcher Regelung war somit nicht rechtmässig. «Bussen, die damals erteilt wurden, müssten aufgehoben werden», sagte der Richter weiter. «Sie haben keine rechtliche Grundlage.»