Ein wegweisendes Jahr für den Klimaschutz
Mit dem neuen CO2-Gesetz muss die Stiftung KliK bis 2030 30 Millionen Tonnen CO2 kompensieren. Bundesrat soll Investitionssicherheit schaffen.
Wie die Stiftung KliK mitteilt, ist das revidierte CO2-Gesetz zum Jahresbeginn in Kraft getreten. Zwar steht die Entscheidung des Bundesrats über die zugehörige CO2-Verordnung mit den Umsetzungsbestimmungen noch aus. Die Stiftung KliK geht aber davon aus, dass dieses Jahr 25 Prozent der CO2-Emissionen aus der Nutzung fossiler Treibstoffe kompensiert werden müssen und dass dieser Prozentsatz bis 2030 auf 50 Prozent ansteigt.
Die Stiftung KliK muss somit über einen Zeitraum von sechs Jahren mit von ihr finanzierten und vom Bund zertifizierten Klimaschutzprojekten Treibhausgasreduktionen von geschätzt 30 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bewirken.
Etwa ein Drittel dieser Menge muss dabei innerhalb der Schweiz reduziert werden. Der allergrösste Teil der Projekte, die diese Reduktionsleistung erbringen werden, ist bereits bekannt und in Betrieb.
Von den übrigen 20 Millionen Tonnen CO2-Reduktion, die ausserhalb der Schweiz stattfinden soll, kann aber erst ein Viertel als halbwegs gesichert gelten. Dahinter stehen zwölf Programme in sechs Ländern, von denen allerdings erst zwei von der Schweiz bewilligt wurden. Dies der Stand nach mehr als fünf Jahren intensiver Bemühungen.
Bundesrat soll den Kompensationssatz bis 2035 festlegen
36 weitere Programme sind in der Entwicklung weit fortgeschritten. Das Beschaffungsziel ist somit durchaus in Reichweite, nur wird die Zeit bis 2030 zunehmend knapp.
Wenn die Stiftung KliK einen ausreichenden finanziellen Anreiz zur Umsetzung der Programme leisten können soll, muss sie deren Zertifikate bis 2035 erwerben können.
Dazu muss der Bundesrat den Kompensationssatz in der anstehenden CO2-Verordnung bis 2035 festlegen. Er würde damit ein Zeichen setzen für Kontinuität und Investitionssicherheit.