Erfolgloser Bauunternehmer muss wegen Schulden Schweiz verlassen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Ein 46-Jähriger hat Schulden von rund 440'000 Franken angehäuft: Trotz seiner teilweise kleinen Kinder wird die Aufenthaltsbewilligung des Kosovaren nun nicht verlängert. Die Schuldenwirtschaft gilt als «Nichtbeachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung».

Justizia
Justizia. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung gestützt, wie einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist.

Der Mann, der 21 Jahre legal in der Schweiz gelebt hat, war vom Migrationsamt dreimal verwarnt worden. Ihm war der Entzug seiner Aufenthaltsbewilligung 2002 und 2012 angedroht worden wegen Strassenverkehrsdelikten, 2018 wegen angehäufter Schulden.

Im September 2017 lagen gegen den Mann gemäss Urteil 63 Verlustscheine und zwei eingeleitete Betreibungen im Betrag von 417'000 Franken vor. Nach der Verwarnung stieg die Verschuldung weiter zu - um 24'000 Franken. Daraufhin verweigerte das Migrationsamt die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung.

Die Schuldenlast sei zu einem beträchtlichen Teil auf Forderungen zurückzuführen, die gleich mehrfach betrieben worden seien, machte der Mann geltend. Zudem sei sie auch mit zu hoch erfolgten Steuerveranlagungen zu begründen.

Zudem habe er von 2005 bis 2018 über 80'000 Franken an das Betreibungsamt bezahlt, brachte der 46-Jährige weiter vor. Inzwischen habe er auch die Möglichkeit, die Schulden weiter substanziell abbauen zu können. Damit, so hoffte er, könne er doch in der Schweiz bleiben.

Das Gericht attestiert dem Mann, dass er durchaus «Bemühungen zur Vermeidung der Vergrösserung seiner Schulden offenbart hat». Diese Bemühungen seien im Verhältnis zur Höhe der Schuldenlast aber als geringfügig zu bezeichnen. Angesichts der Höhe spielt es für das Gericht auch keine Rolle, ob ein Teil der Schulden auf mehrfache Betreibungen oder falsche Veranlagungen zurückzuführen sind.

Für das Gericht ist klar, dass der Mann seine Schulden grundsätzlich selber zu verantworten hat: «Ihm fehlt es offensichtlich an den Fähigkeiten und am betriebswirtschaftlichen Wissen, die für eine erfolgreiche selbständige Erwerbstätigkeit nötig wären», heisst es im Urteil. Seit 15 Jahren gelinge es ihm nicht, «selbständig ein Bauunternehmen zu führen, ohne massiv Schulden zu verursachen».

Die Verschuldung bezeichnet das Gericht als «schwerwiegenden Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung». Dass er an seiner nicht einträglichen Selbständigkeit festhalte, sei ihm qualifiziert vorwerfbar. Es liege deshalb im öffentlichen Interesse, die Aufenthaltsbewilligung nicht zu verlängern.

Diese Nichtverlängerung stellt für den Mann nach der langen Aufenthaltsdauer in der Schweiz zweifellos eine besondere Härte dar, hält das Verwaltungsgericht in seinem Urteil fest. Zudem widerspreche die Wegweisung den Interessen seiner Kinder, gemeinsam mit beiden Elternteilen aufzuwachsen.

Der Rückkehr in den Kosovo stünden aber keine erheblichen Hindernisse entgegen, heisst es im Urteil. Der Mann könne die Beziehung zu den Kindern auch aus seinem Heimatland besuchsweise und mittels elektronischer Kommunikationsmittel engmaschig pflegen. Die Integration sollte ihm möglich sein, da er im Kosovo die prägenden Kinder- und Jugendjahre verbracht habe und er dort auf die Hilfe seiner Mutter und vier seiner Schwestern zählen könne

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Beschwerde am Bundesgericht eingelegt werden.

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