Kantonsrat soll über Ausweitung von Lohn-Analysen debattieren
Im Kanton Zürich sollen nicht nur alle Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden sogenannte Lohngleichheitsanalysen durchführen müssen.
Alle Firmen sollen mit 50 oder mehr Beschäftigten Lohngleichheitsanalysen durchführen müssen. Dies verlangen Kantonsrätinnen von SP, Grünen, AL und GLP in einer Motion.
Die Kantonsrätinnen greifen damit den ursprünglichen Vorschlag auf, der landesweit vorgesehen war. 2020 revidierte der Bund das Gleichstellungsgesetz.
Für die dabei neu eingeführten Analysen erhöhte er aber im Verlaufe der politischen Debatten die Limite.
Im Kanton befindet sich Fünftel aller Arbeitsplätze in der Schweiz
Von einer «Verwässerung» schreibt die Zürcher SP in einer Mitteilung vom Mittwoch, 8. März 2023, die sie nun zumindest auf kantonaler Ebene zurücknehmen will.
Denn im Kanton Zürich seien rund 100'000 Unternehmen mit knapp 800'000 Beschäftigten tätig. Das entspreche rund einem Fünftel aller Arbeitsplätze in der Schweiz.
Mit ihrer am internationalen Frauentag publik gemachten Motion wollen die Kantonsrätinnen erreichen, dass nun «der Kanton Zürich seine Verantwortung wahrnimmt und einen wichtigen Schritt in Richtung Lohngleichheit macht».
Differenzen beim Lohn von Frauen und Männern
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit sei seit über 40 Jahren in der Bundesverfassung verankert, heisst es in der Mitteilung.
Dennoch zeige die nationale Lohnstrukturerhebung, dass nach wie vor Differenzen beim Lohn von Frauen und Männern existierten.