Kantonsrat Zürich will Strassenverkehrsabgaben nicht senken
Der Kantonsrat Zürich hat sich am Montag, 16. Mai 2022, deutlich gegen eine von der SVP geforderte Senkung der Strassenverkehrsabgaben ausgesprochen.

Der Kantonsrat hat die bereits 2017 von SVP-Kantonsräten eingereichte parlamentarische Initiative (PI) am Montag, 16. Mai 2022, mit 121 zu 49 Stimmen endgültig abgelehnt. Der Vorstoss forderte eine Senkung der Strassenverkehrsabgaben um 20 Prozent.
Die SVP beantragte vergeblich die Rückweisung der Vorlage an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) zur Ausarbeitung einer neuen Vorlage. In dieser neuen Vorlage hätte zudem festgehalten werden sollen, dass auch für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb künftig Strassenverkehrsabgaben fällig werden.
«Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg», sagte Erstunterzeichner René Isler (SVP, Winterthur) mit Blick auf die sich abzeichnende Ablehnung seines Vorstosses. Von der geforderten Senkung der Strassenverkehrsabgaben hätten Gewerbebetriebe profitiert, die mit Liefer- und Kastenwagen unterwegs sind.
Elektrofahrzeuge können nicht dauerhaft von der Abgabe befreit werden
Laut Isler melden immer mehr Gewerbetreibende ihre Fahrzeuge im Kanton Zürich in einem anderen Kanton an, wenn sie die Möglichkeit dazu haben. Dort müssten sie teilweise deutlich tiefere Abgaben bezahlen. Der Kanton Zürich geht dann leer aus.
Eine klare Mehrheit der Kantonsräte hatte jedoch kein Gehör für die Argumente der SVP. So wies etwa Melissa Näf (GLP, Bassersdorf) darauf hin, dass die Strassenverkehrsabgaben nur einen sehr kleinen Teil der gesamten Kosten eines Motorfahrzeugs ausmachen würden. Dementsprechend gering wäre die Entlastung für das Gewerbe durch eine Senkung.
Zudem würde eine Senkung der Abgaben zu geringeren Einlagen in den Strassenfonds führen. Der Regierungsrat sprach sich gegen die PI aus. Gleichzeitig versprach Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) aber, dass der Regierungsrat das Verkehrsabgabengesetz überarbeiten wolle. Es sei auch klar, dass Elektrofahrzeuge nicht dauerhaft von der Abgabe befreit werden können.