Kein Herzinfarkt! Beim Blitzkasten in Winterthur fliegt Raser auf
Das Zürcher Obergericht hat einen Autofahrer wegen eines Raserdelikts verurteilt. Er begründete seine zu schnelle Fahrt mit Herzproblemen seiner Frau.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Zürcher Obergericht verurteilt einen Mann wegen Raserdelikt.
- Der 57-Jährige erhält eine bedingte Freiheitsstrafe.
- Er begründete seine Raserfahrt mit Herzproblemen seiner Frau.
Das Zürcher Obergericht hat einen 57-jährigen Autofahrer auf Anweisung des Bundesgerichts doch noch verurteilt. Der Mann erhält wegen eines Raserdelikts nun eine bedingte Freiheitsstrafe. Er hatte argumentiert, dass seine Frau Medikamente benötigt habe.
Das Bezirksgericht Winterthur und das Zürcher Obergericht hatten ihm seine Geschichte noch abgenommen. Der Mann begründete seine Raserfahrt mit bis zu 200 km/h, dass seine Frau an einer Herzkrankheit leide. An diesem Tag, an dem sie mit dem Sportwagen des Sohnes unterwegs gewesen seien, habe sie Symptome verspürt.
Er habe ernsthaft befürchtet, seine Frau könnte einen Infarkt haben. Deshalb habe er so schnell wie möglich nach Hause kommen wollen, damit sie ihre Medikamente nehmen könne. Die Leistung dieses Autos – fast 600 PS – sei er aber nicht gewohnt. Das Auto beschleunige sehr stark, selbst wenn das Gaspedal nur kurz angetippt werde.
Beim Blitzkasten plötzlich verlangsamt
Das Bundesgericht kippte den Freispruch jedoch und schickte die Sache ans Obergericht zurück. Dieses verurteilt den Kroaten nun gezwungenermassen zu 7 Monaten Freiheitsstrafe bedingt, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kommt eine Busse von 1200 Franken. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, dürfte ihm das Strassenverkehrsamt zudem den Fahrausweis für zwei Jahre entziehen.
Das Bundesgericht war zum Schluss gekommen, dass der Mann freiwillig aufs Gas gedrückt hatte.
Denn: Als der Mann einen Blitzkasten sah, verlangsamte er plötzlich auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 120 km/h. Dies zeige, dass er die Situation doch nicht als so ernst angesehen habe.
Für das Bundesgericht war deshalb klar, dass der Beschuldigte eine unverhältnismässige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende geschaffen habe. Auch für seine Frau. Gemäss Urteil wäre das Spital zudem in nur elf Minuten zu erreichen gewesen, ganz ohne Geschwindigkeitsübertretung. Der Weg nach Hause war dreimal so lang.