Kitas als wichtige Infrastruktur in der Pandemie

Stadt Zürich
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Die Kitas in der Stadt Zürich leisten einen elementaren Beitrag zur Aufrechterhaltung systemrelevanter Leistungen in der aktuellen Ausnahmesituation.

Kindergarten
Kinder spielen in einem Kindergarten. (Symbolbild) - Keystone

Mit der am 16. März 2020 angepassten COVID-19-Verordnung unterstreicht der Bundesrat die Wichtigkeit von Kindertagesstätten unter den gegebenen Herausforderungen. Kitas ermöglichen durch ihr Betreuungsangebot, dass berufstätige Eltern in vitalen Bereichen wie zum Beispiel dem Sozial- und Gesundheitswesen weiterhin ihre Aufgaben erfüllen können.

Erschwerte Bedingungen für Kitas

Die Kinderbetreuung findet in der aktuellen Situation aber unter erschwerten Bedingungen statt: Der Einsatz von Betreuungspersonen, die einer vulnerablen Gruppen angehören, ist untersagt, besondere hygienische Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden und zur Begrenzung der Ausbreitung des Virus müssen im Kita-Alltag soweit wie möglich umgesetzt werden und es ist damit zu rechnen, dass Ausfälle des Personals aufgrund gesundheitlicher Einschränkung oder wegen Betreuungspflichten zunehmen werden.

Das Sozialdepartement der Stadt Zürich will Kitas in dieser aktuellen Ausnahmesituation gezielt unterstützen und sieht deswegen verschiedene Massnahmen vor.

Appell an die Eltern

Um einerseits die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und andererseits trotz Personalausfällen die Betreuungsqualität in den Einrichtungen sicherzustellen, muss die Anzahl betreuter Kinder nach Möglichkeit reduziert werden. Die Betreuungsplätze sollen primär für Eltern zu Verfügung stehen, deren Anwesenheit am Arbeitsplatz zwingend erforderlich ist.

Das gilt in erster Linie für Mütter und Väter, die im Gesundheitswesen oder in anderen systemrelevanten Berufen arbeiten. Eltern, die ihrer Erwerbsarbeit aktuell im Home Office nachgehen, sollen ihre Kinder nach Möglichkeit selbst betreuen, auch wenn unter den aktuellen Umständen die Finanzierung der Betreuungskosten durch die Eltern weiterhin erfolgen muss.

Unterstützung bei der Umsetzung von Betriebsanpassungen

Auch Kitas müssen die aktuell geltenden Verhaltensvorschriften betreffend Hygiene und Social Distancing im betrieblichen Alltag soweit wie möglich umsetzen. Allfällige dazu nötige Massnahmen wie räumliche Trennung oder Verkleinerung von Gruppen oder die Verlagerung der Aktivitäten ins Freie sollen umgehend ergriffen werden.

Die Krippenaufsicht der Stadt Zürich bietet Beratung zur konkreten Ausgestaltung der Massnahmen.

Finanzielle Sofortmassnahmen für Kitas

Um Kitas und Trägerschaften in dieser Krise zu unterstützen, bietet das Sozialdepartement im Bedarfsfall unbürokratisch finanzielle Hilfen im Rahmen der geltenden Verordnung Kinderbetreuung (VO KB) an. So werden die Subventionen für bestehende Betreuungsplätze – garantiert bis mindestens Ende April – unabhängig von allfälligen Einschränkungen im Betrieb der Kitas weiterhin ausbezahlt. Zudem stellt das Sozialdepartement finanzielle Mittel für Kitas zur Verfügung, die auf Grund der aktuellen Situation ungeplante Ausgaben tätigen müssen oder in Liquiditätsengpässe kommen.

Das Sozialdepartement dankt den Trägerschaften sowie den Mitarbeitenden der Kindertagesstätten in der Stadt Zürich für ihren grossen Einsatz zur Aufrechterhaltung der vitalen Leistungen in unserer Stadt und dafür, dass sie auch in dieser Ausnahmesituation zur guten Betreuung der Kinder beitragen.

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