Obergericht verschärft Strafe für Pädophilen
Schärfere Strafe für einen 30-jährigen pädophilen Schweizer: Das Zürcher Obergericht hat am Mittwoch seine Freiheitsstrafe erhöht, von 9 Jahren auf 11 Jahre und 8 Monate.
Die Taten seien schwerwiegend und verwerflich, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Die Mädchen hätten Todesangst gehabt und würden nicht nur körperliche Verletzungen davontragen, sondern auch seelische. Eine Erhöhung der erstinstanzlichen Strafe von 9 Jahren auf 11 Jahre und 8 Monate sei angemessen. Damit folgte das Obergericht der Staatsanwaltschaft, die 12 Jahre gefordert hatte.
Der 30-Jährige kündigte noch im Gerichtssaal an, seinen Fall vor Bundesgericht zu bringen. Während er den Missbrauch mehrerer Mädchen gestand, wehrt er sich vehement gegen den Schuldspruch der Schändung. Er habe eine «gute Kollegin» nicht vergewaltigt. Der Sex mit der damals 16-Jährigen sei einvernehmlich gewesen, sagte er auch am Mittwoch beim Berufungsprozess.
Die junge Frau leidet jedoch noch heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und musste bereits zwei Mal für mehrere Monate in eine psychiatrische Klinik. Das Obergericht hielt ihre Aussagen insgesamt für glaubhaft. «Bei Ihnen hatten wir hingegen Zweifel», sagte der Richter zum knabenhaft wirkenden Mann.
«Leben der Mädchen zerstört»
Den Missbrauch der Mädchen bezeichnete er vor Gericht als «grössten Fehler meines Lebens». Er wisse, dass er vielleicht das Leben dieser Mädchen zerstört habe. Weil er damals so viel gekifft habe, seien ihm die Konsequenzen seines Handelns aber nicht bewusst gewesen. Heute wisse er, dass er nie mehr so etwas tun werde.
Die Therapeuten gingen jedoch noch im Sommer 2018 von einer grossen Rückfallgefahr für pädophile Taten aus. Tatsächlich wirkten die Reue und das Mitgefühl des Täters beim Berufungsprozess unglaubhaft.
Er verstehe natürlich, dass er eine Strafe verdient habe, aber einiges sei schon ziemlich aufgebauscht worden, sagte er. So sei etwa der Keller, in den er ein Mädchen gezerrt hatte, keineswegs so dunkel gewesen wie der Staatsanwalt behauptet habe.
«Herpes-Grüsel»
Für Schlagzeilen sorgte vor allem eine Tat in der Zürcher Bäckeranlage, einem öffentlichen Park mit Restaurant. Im November 2015 folgte der Mann einem damals 8-jährigen Mädchen auf die Toilette, wo er ihm den Ausgang versperrte und es zu sexuellen Handlungen zwang.
Die Polizei fertigte daraufhin ein Phantombild, auf dem ein Mann mit Kapuze und Punkten an den Lippen zu sehen war. Der «Herpes-Grüsel», wie ihn der «Blick» nannte, konnte jedoch erst vier Monate später verhaftet werden. Die Ermittlungen zeigten, dass der Übergriff in der Bäckeranlage keineswegs eine Einzeltat war.
In einem anderen Fall folgte er einer 13-jährigen Schülerin nach Hause und fragte sie nach dem Keller. Als sie dem Unbekannten den Keller zeigen wollte, stiess er sie die Treppe hinunter und missbrauchte sie.
Mehr Glück hatte eine 10-jährige Schülerin, die er ebenfalls nach dem Keller fragte. Sie weigerte sich, dem Unbekannten den Keller zu zeigen, konnte sich losreissen und hoch zu ihrem «Götti» rennen, der zu diesem Zeitpunkt gerade zuhause war.
Einer 14-Jährigen hatte der Verurteilte pornographisches Material gezeigt. Er argumentierte, dass dieses versehentlich zwischen Festival-Fotos abgelegt gewesen sei, das er ihr habe zeigen wollen.
Unmengen von Kinderpornos
Als der Beschuldigte im Jahr 2016 verhaftet wurde, stellte die Polizei auf seinem Computer Unmengen von Kinderpornos sicher, dazu Gewaltdarstellungen - etwa das Bild eines abgeschlagenen Frauenkopfes mit ausgestochenen Augen - sowie Aufnahmen von Sex mit Tieren. Verurteilt wurde der Schweizer zusätzlich wegen mehrerer Einbrüche sowie wegen Drogenhandels.
Die kommenden Jahre wird der 30-Jährige in der Strafanstalt Pöschwies verbringen, wo er in der Metallwerkstatt arbeitet. Eine Lehre wolle er erst machen, wenn er dort wieder rauskomme, sagte er bei der Befragung. Dann will er auch seinen Hund wieder zu sich holen, der gegenwärtig in einem Tierheim lebt.