Ein Mann und eine Frau führen eine On-Off-Beziehung. Als sie jedoch einen neuen Partner findet und er dies nicht akzeptieren kann, eskaliert die Situation.
obergericht des Kantons zürich
Das Obergericht in Zürich. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen unter anderem versuchter Vergewaltigung muss ein Mann für fünf Jahre ins Gefängnis.
  • Der 42-Jährige kam mit der Verlobung seiner Ex-Freundin nicht klar.
  • Zuvor hatte die Vorinstanz den Mann zu sechs Jahren Haft verurteilt.
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In einer schockierenden Begebenheit wurde eine Frau im Bezirk Horgen von ihrem Ex-Freund brutal überfallen und sexuell missbraucht. Darüber schreibt die «Zürichsee-Zeitung».

Der 42-jährige Mann, der sich vor dem Obergericht Zürich verantworten musste, behauptet jedoch, dass die Initiative von ihr ausgegangen sei.

Unter dem Vorwand einer Entschuldigung tauchte der Mann eines Morgens vor der Wohnung der Frau auf. Er packte und zerrte sie in die Wohnung. Laut Anklageschrift würgte er seine Ex-Partnerin, knebelte und fesselte sie mit Kabelbindern.

Ex-Freund zwingt Frau zu Sex – er streitet dies ab

Nachdem er seine ehemalige Freundin ins Schlafzimmer gebracht hatte, vollzog er sexuelle Handlungen an ihr. Dieses grausame Ereignis filmte er sogar. Als die Frau versuchte zu fliehen, stürzte sie und schlug sich den Kopf am Türrahmen an.

An der Verhandlung gestand der Angeklagte einige der zur Diskussion stehenden Tatbestände ein. Die schwersten Vorwürfe – wie die mehrfache sexuelle Nötigung und versuchte Vergewaltigung – wies er aber zurück.

Gemäss dem 42-Jährigen habe das Opfer ihm den Sex angeboten.

Ein «emotionales Problem» als Auslöser?

Der Beschuldigte führte mit seiner Ex-Freundin eine On-off-Beziehung. Von seiner Seite aus soll es dabei bereits mehrfach zu Grenzüberschreitungen gekommen sein. Dies habe ein «emotionales Problem» in ihm ausgelöst, erklärte er laut «ZSZ» vor Gericht.

Als seine Ex-Partnerin einen neuen Mann kennenlernte, drohte der Angeklagte sogar damit, diesen umzubringen. Ausserdem befestigte er ein Smartphone unter dem Auto des neuen Freundes und verfolgte das Paar über Landesgrenzen hinweg.

Dennoch gab es nach mehreren Entschuldigungen weiterhin freundschaftliche Treffen zwischen dem ehemaligen Paar.

Obergericht reduziert Urteil der Vorinstanz

Trotz seiner Behauptungen wurde der Angeklagte wegen versuchter Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung sowie unter anderem Freiheitsberaubung verurteilt. Das Obergericht reduzierte jedoch die ursprüngliche Strafe des Bezirksgerichts Horgen von sechs auf fünf Jahre Gefängnis.

Während der Urteilsverkündung betonte die Richterin gemäss «Zürichsee-Zeitung»: «In der gegebenen Situation scheint es schlicht ausgeschlossen, dass die sexuellen Handlungen freiwillig erfolgt sind.» Der Beschuldigte muss zudem eine Genugtuung von 30'000 Franken an das Opfer zahlen.

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