Stadt Zürich: Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Bereichen

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Die Corona-Infektionen steigen im Kanton Zürich weiter an.

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Eine Schutzmaske. - Keystone

Ab Donnerstag, 10. September 2020, gilt in allen öffentlich zugänglichen Bereichen der Stadtverwaltung mit regelmässigen Personenverkehr Maskenpflicht. Dies betrifft unter anderem Schalter und Hallen.

Die Bevölkerung wird an den jeweiligen Eingängen über die Maskenpflicht informiert. Ab gleichem Datum gilt die Maskenpflicht in den von der Stadt selbst betriebenen Museen (Museum Rietberg, Helmhaus, Atelier Haller, NONAM).

Maskenpflicht für alle erwachsenen Personen in den Schulen

Um die städtischen Gesundheitsinstitutionen (u. a. Stadtspitäler, Alters- und Pflegezentren) mit ihren vulnerablen Patientinnen und Pateinten beziehungsweise Bewohnenden noch besser zu schützen, wird aufgrund der häufigen Kontakte zu rückwärtigen Diensten im Gesundheits- und Umweltdepartement die Maskenpflicht am Arbeitsort für alle Mitarbeitenden eingeführt. Für die Stadtzürcher Schulen gilt ab sofort für alle erwachsenen Personen (Schulpersonal, Behördenmitglieder, Eltern und Dritte) in den Schulgebäuden der städtischen Volksschule (einschliesslich der städtischen Sonderschulen) ebenfalls eine Maskenpflicht.

In Unterrichtsoder Betreuungssequenzen gilt die Maskenpflicht für Erwachsene nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern während mehr als 15 Minuten nicht eingehalten werden kann. Unter Einhaltung der Distanzvorschriften ist die Einnahme von Essen oder Getränken in den dafür vorgesehenen Räumen von der Maskenpflicht ausgenommen.

Der Stadtrat bittet die Stimmbevölkerung zudem, für die Abstimmung vom 27. September brieflich abzustimmen. Aus Sicherheitsgründen stehen nur zwei wahlkreisunabhängige Stimmlokale zur Verfügung.

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