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Stadtrat unterstützt Ausbau des Gemeinschaftszentrums Hottingen

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Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, das Gemeinschaftszentrum Hottingen für die Jahre 2021 bis 2024 mit einem leistungsabhängigen Beitrag zu unterstützen.

Sechseläuten
Sechseläuten im Gemeinschaftszentrum Hottingen in Zürich. - Keystone

Das Gemeinschaftszentrum (GZ) Hottingen betreibt neben dem Standort an der Klosbachstrasse 118 auch den Hottingersaal im Dachgeschoss des ehemaligen Schulhauses an der Gemeindestrasse 54. Mit diesen beiden Standorten bietet das GZ Hottingen Räumlichkeiten für private Anlässe und trägt mit einem vielfältigen Programm an soziokulturellen Aktivitäten und Angeboten zu einem attraktiven Quartierleben bei.

Angebotserweiterung

In derselben Liegenschaft, in der sich auch der Hottingersaal befindet, werden aufgrund des Auszugs des Kreisbüros 7 auf Ende 2020 Räumlichkeiten zur Nutzung frei. Diese sind für das GZ Hottingen vorgesehen, das aufgrund seiner bisher knappen Raumverhältnisse und der gleichzeitig hohen Auslastung längst nicht alle Bedürfnisse aus dem Quartier erfüllen kann.

Anfragen für Raumnutzungen müssen regelmässig abgewiesen werden und das grosse Potenzial für die Erreichung weiterer Bevölkerungskreise bleibt ungenutzt. Mit der Übernahme der zusätzlichen Räumlichkeiten durch die Stiftung Zürcher Gemeinschaftszentren bietet sich darum eine einmalige Chance: Die Räume sind vielseitig nutzbar und für die Quartierbevölkerung ausserordentlich attraktiv.

Das GZ Hottingen kann sein Angebot damit deutlich erhöhen, neue Zielgruppen erreichen und das Quartierleben in Zukunft noch besser unterstützen.

Erhöhung des Betriebsbeitrags

Durch die Übernahme der neuen Räumlichkeiten erhöht sich ab 2021 die Raummiete des GZ Hottingen sowie die Betriebsbeiträge für die zusätzlichen soziokulturellen Angebote. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat deshalb, der Stiftung Zürcher Gemeinschaftszentren für das Gemeinschaftszentrum Hottingen für die Jahre 2021 bis 2024 einen jährlichen, leistungsabhängigen Maximalbeitrag von 580 424 Franken zu gewähren.

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