Weltweit erstes Durchführungsabkommen zum Pariser Klimaübereinkommen

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Zürich,

Die Schweiz hat heute mit Peru das weltweit erste Abkommen zur kooperativen Umsetzung von Klimaschutzprojekten unterzeichnet.

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Schnupperlehre -Kauffrau/Kaufmann EFZ Öffentliche Verwaltung. - unsplash

Die Schweiz hat sich im Rahmen des Pariser Übereinkommens verpflichtet, bis 2030 ihren Treibhausgasausstoss gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 50 Prozent zu reduzieren. Bis zu 12,5 Prozent ihrer Emissionen will sie dabei über die Finanzierung von Klimaschutzprojekten im Ausland vermindern. Das Pariser Übereinkommen sieht in Artikel 6 vor, dass Staaten zum Zweck kooperieren können, ihre Ambition bei der Verminderung von Treibhausgasemissionen zu steigern.

Mit dem Durchführungsabkommen, das heute von den zuständigen Ministerinnen der beiden Länder unterzeichnet wurde, schaffen Peru und die Schweiz den rechtlichen Rahmen für die konkrete Umsetzung einer solchen Kooperation. Es handelt sich um das erste internationale Abkommen seiner Art, das die Anerkennung und die Anrechnung von transferierten Emissionsverminderungen regelt.

Das Abkommen stellt sicher, dass die transferierten Emissionsverminderungen sowohl den Anforderungen des Pariser Übereinkommens wie auch der beiden nationalen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Anwendung einer robusten Methode, welche die doppelte Zählung von erzielten Emissionsverminderungen verhindert. Das Abkommen legt zudem minimale Anforderungen fest hinsichtlich der Umwelt-integrität und der Förderung der nachhaltigen Entwicklung sowie hinsichtlich des Monitorings und der Verifizierung der emissionsreduzierenden Aktivitäten.

Die Stiftung KliK beschafft Emissionsverminderungen im Ausland

Das CO2-Gesetz verpflichtet die Stiftung KliK zur Beschaffung ausländischer Emissionsverminderungen im Umfang von schätzungsweise 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Zeitraum bis 2030. Mit dem Abkommen zwischen Peru und der Schweiz besteht nun ein erster rechtlicher Rahmen für die Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrags über die Finanzierung entsprechender, von beiden Ländern autorisierter Klimaschutzprojekte.

Weitere Länder stehen mit der Schweiz in Verhandlung über ähnlich geartete Durchführungsabkommen. Die Stiftung KliK rechnet damit, dass in den nächsten zwei Jahren mehrere  solche Abkommen folgen werden. Gemeinsam mit der per 1. Januar 2022 zu revidierenden CO2-Verordnung bilden sie die rechtliche Grundlage und Voraussetzung zur Beschaffung der benötigten ausländischen Emissionsverminderungen.

Bisherige Tätigkeiten der Stiftung KliK

Die Stiftung KliK hat bereits 2019 mit dem Beschaffungsprozess begonnen und seither kontinuierlich ein Portfolio mit Kandidaten für Klimaschutzaktivitäten im Ausland aufgebaut. Mittlerweile sind 165 private Partnerorganisationen registriert, welche bis heute insgesamt 60 Vorschläge eingereicht haben. Davon werden 7 mit finanzieller Unterstützung der Stiftung KliK im Detail ausgearbeitet. 25 weitere Vorschläge wurden grundsätzlich gutgeheissen, müssen aber zunächst den von der Stiftung KliK formulierten Auflagen nachkommen.

Um ihren komplexen Auftrag und den Beschaffungsprozess verständlich darzulegen, hat die Stiftung KliK neue Kommunikationsmittel erarbeitet. Dazu gehören ein Erklärungsvideo, eine Webcast-Serie, bei welcher die Tätigkeiten der Stiftung in einem Livestream erklärt werden, sowie ein eigens für Peru eingerichteter Newsletter, der regelmässig über die dortigen Aktivitäten der Stiftung berichten wird.

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