ZKB zieht Seilbahn-Urteil vor Zürcher Verwaltungsgericht
Die Zürcher Kantonalbank will ihr Seilbahn-Projekt unbedingt realisieren. Nachdem die Vorinstanz den Gestaltungsplan aufhob, zieht die ZKB das Urteil weiter.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Baurekursgericht hat im Dezember den Gestaltungsplan der ZüriBahn aufgehoben.
- Nun zieht die Zürcher Kantonalbank das Urteil vor Verwaltungsgericht.
Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) will sich ihre Jubiläums-Seilbahn nicht nehmen lassen und zieht vor Verwaltungsgericht. Die Vorinstanz, das Baurekursgericht, hatte den Gestaltungsplan der ZüriBahn im Dezember aufgehoben.
Die ZKB zeigte sich in einer Mitteilung vom Mittwoch optimistisch, dass das Verwaltungsgericht einen Entscheid zugunsten der ZüriBahn fällen wird. Es seien bereits früh alle Fachstellen von Stadt, Kanton und Bund einbezogen worden. Dass die Seilbahn realisiert werden könne, sei von allen Beteiligten mehrfach bestätigt worden.
Eintrag für Seilbahn fehlt im kantonalen Richtplan
Das Baurekursgericht hatte den Gestaltungsplan im Dezember 2019 aufgehoben, weil im kantonalen Richtplan ein Eintrag für die Seilbahn fehlt. Einen solchen Eintrag gibt es nur im regionalen Richtplan. Zudem gelte dem Seegebiet ein besonderer Schutz, fand das Baurekursgericht und gab den Seilbahn-Gegnern Recht.
Eigentlich hätten die Gondeln der ZüriBahn bereits in diesem Sommer über den See schweben sollen. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, ist angesichts der Rechtsstreitigkeiten aber zu bezweifeln.
Die ZKB feiert aktuell ihr 150-Jahr-Jubiläum. Die umstrittene Seilbahn, die zwischen 50 bis 80 Millionen Franken kostet, soll ein Geschenk an die Bevölkerung sein.