Zürcher Gemeinderatsbüro lässt umstrittene SVP-Interpellation zu

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Das Büro des Zürcher Gemeinderates hat im Sprachstreit um die Interpellation von SVP-Gemeinderätin Susanne Brunner eingelenkt.

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Der Gemeinderat in Zürich. (Archivbild) - Keystone

Das Büro des Zürcher Gemeinderates empfiehlt es, dem Gemeinderat auf einen Weiterzug an das Verwaltungsgericht zu verzichten. Zuvor hatte der Bezirksrat Brunner recht gegeben.

Im August 2019 hatte sich das Zürcher Stadtparlament - der Gemeinderat - geweigert, einen Vorstoss von Susanne Brunner (SVP) zu überweisen. Und das Büro des Gemeinderates, das ist die Geschäftsleitung, bemängelte eine zweite Version der Interpellation. Kritikpunkt war die nicht gendergerechte Sprache des Eingabetextes. Der Bezirksrat gab Brunner am 23. Januar allerdings recht.

Das Gemeinderatsbüro beantragte am Montag dem Gemeinderat nun, auf einen Weiterzug des Verfahrens ans kantonale Verwaltungsgericht zu verzichten. Dies teilte es am Dienstag mit.

Folgt der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 5. Februar dem Antrag, wird der Beschluss des Bezirksrats Zürich rechtskräftig. Die Interpellation von Susanne Brunner wird dann mit unverändertem Wortlaut an den Stadtrat zur Beantwortung überwiesen.

Brunner sah sich in ihrer Meinungsäusserungsfreiheit eingeschränkt und war davon überzeugt, dass die rechtlichen Grundlagen in der Geschäftsordnung des Gemeinderates für eine Ablehnung nicht genügen. Sie gelangte deshalb an den Zürcher Bezirksrat.

Brunners Interpellation sei «mit unverändertem Wortlaut» vom Gemeinderat an den Stadtrat zur Beantwortung zu überweisen, schrieb der Bezirksrat. Darin möchte Brunner von Stadtrat erfahren, weshalb die Polizei eine zweitägige Besetzung des Pfingstweidparks duldete.

Das Büro des Gemeinderats hatte Brunners Interpellation zweimal zurückgewiesen. In der ersten Fassung schrieb sie im ersten Satz von Aktivistinnen und Aktivisten, danach benutzte sie nur noch die männliche Form.

In der zweiten Fassung wies sie darauf hin, dass «im nachfolgenden Text für die Bezeichnung von Individuen das generische Maskulinum verwendet wird. Dieses umfasst weibliche Individuen und solche Individuen, welche sich keinem Geschlecht zuordnen wollen und/oder können, gleichermassen wie männliche Individuen. Es werden somit Frauen, Männer und Diverse sprachlich gleichberechtigt behandelt».

Auch diese Fassung wies die Mehrheit des Büros zurück, Brunner wandte sich daraufhin an den 125-köpfigen Gemeinderat. Dieser hatte zu entscheiden, ob der Vorstoss in der zweiten Fassung zugelassen werden kann.

Das Verdikt Ende August lautete Nein. 77 Parlamentarierinnen und Parlamentarier sagten Nein, 35 Ja. Unterstützung erhielt Brunner von SVP, FDP und EVP. SP, Grüne, AL und GLP waren dagegen. Daraufhin gelangte die Gemeinderätin an den Bezirksrat.

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