Die Stadt Zürich hat den Mieter einer städtischen Wohnung gemahnt: Er hatte die Wohnung über die Mietplattform Airbnb zur Vermietung ausgeschrieben, was verboten ist.
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Ein Schlüssel mit einem Airbnb-Anhäger und eine Herzlich-Willkommen-Karte liegen in der Wohnung eines Airbnb-Gastgebers für den Gast bereit. - Keystone

Im Wiederholungsfall droht der Mietpartei die Kündigung, wie Liegenschaften Stadt Zürich am Dienstag mitteilte. Das Vermietungsreglement für städtische Wohnungen verbietet Untervermietungen über Vermietungsplattformen.

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