Christopher S. schon wieder vor Gericht
Der ehemalige Star-DJ Christopher S. muss schon wieder vor Gericht. S. soll einen Anwalt beschimpft haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Christopher S. soll einen Anwalt beschimpft und einen Garagisten eingeschüchtert haben.
- Der ehemalige Star-DJ steht erneut vor Gericht.
Der ehemalige Star-DJ Christopher S. (54, bürgerlich: Christoph Martin Spörri) steht schon wieder vor Gericht. Der Berner soll einen Anwalt beschimpft und einen Garagisten eingeschüchtert haben.
Der Berner soll im Oktober 2020 den Luzerner Rechtsanwalt Lukas Graf am Telefon beschimpft haben. Der Grund für den Anruf war eine Autogarage, die von der Ehefrau von S. ein Fahrzeug geleast hatte, das schreibt die «Berner Zeitung».
Die genauen Worte des vierminütigen Gesprächs sind umstritten und haben zu unterschiedlichen Interpretationen geführt.
Das Ergebnis jedoch ist klar: Christopher S. wurde angezeigt und wegen versuchter Nötigung sowie Beleidigung verurteilt. Eine Strafe von insgesamt 2700 Franken oder 90 Tagessätzen à 30 Franken stand im Raum.
Trotzdem bestreitet Christopher S., dass er sich falsch verhalten hat und erschien daher am Dienstagmorgen vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland zur Verhandlung seines Falls.
Christopher S. erst kürzlich verurteilt
Chroistopher S.' Auftritte vor Gericht sind keine Seltenheit mehr. Er verbüsst gerade eine vierjährige Haftstrafe wegen Anstiftung zur Brandstiftung und versuchtem Betrug aus früheren Jahren. Seine Plattensammlung war damals in Flammen aufgegangen.
Erst vor Kurzem wurde er wegen Betrugs in Bezug auf das geleaste Auto zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Christopher S. sieht sich selbst als Opfer in beiden Fällen und behauptet, dass es seit 2016 keine Anzeige gegen ihn gegeben habe. Eine Aussage, die durch seine aktuelle Gerichtsverhandlung widerlegt wird.
Die Erinnerungen an den besagten Telefonanruf sind bei allen Beteiligten verblasst. Frau S., erinnert sich nur noch daran, dass ihr Mann den Anwalt angerufen hat, weil er die Situation ungerecht fand.
Sie sagt: «Das hat mein Mann falsch gefunden.» Sie erinnert sich auch daran, wie der Anwalt mit ihrem Mann sprach: «von oben herab», «fast etwas erniedrigend».
«Hat mich als Lügner bezeichnet»
Auch Anwalt Lukas Graf kann sich nicht mehr genau an den Inhalt des Gesprächs erinnern. Er stützt seine Aussagen auf die eingereichte Anzeige. Er war überrascht über den Anruf von Christopher S., hörte ihm aber zu und bemerkte dessen Aufregung.
In dem Strafbefehl steht geschrieben, dass Christopher S. gedroht haben soll: Der Garagist und der Rechtsanwalt würden ihn noch kennenlernen; wenn die Betreibung nicht zurückgenommen werde, würde er seinerseits die Garage betreiben.
Am Tag nach dem Anruf forderte Graf eine Entschuldigung von Christopher S. per Brief. Hätte dieser sich entschuldigt, wäre die Angelegenheit erledigt gewesen. Stattdessen antwortete S. mit einer E-Mail, in der er Graf als «eine Spur zu lügnerisch» bezeichnete.
Graf reagierte vor Gericht auf diese Anschuldigung: «Er hat mich als Lügner bezeichnet. Das lasse ich mir nicht bieten.» Christopher S., hingegen, behauptet, dass er den Anwalt nicht beleidigt habe und dass die Anzeige angesichts seiner damaligen schwierigen Situation übertrieben sei.
Urteil wird am Donnerstag erwartet
Auch der Garagist wurde vom Gericht befragt. Er gab zu Protokoll, dass ihm bei der ganzen Angelegenheit unwohl war und dass die Aussagen von Christopher S. am Telefon belastend für ihn waren: «Mir war nicht wohl bei der Sache», sagte er.
Dominic Nellen, Rechtsanwalt von Christopher S., zweifelte an den Bedrohungsszenarien und kritisierte seinen Kollegen Graf dafür, dünnhäutig zu sein.
Das Urteil wird am Donnerstag verkündet – bis dahin bleibt abzuwarten, wie das Regionalgericht Bern-Mittelland entscheiden wird.