Kirchenglocken dürfen nachts weiter läuten
Das Bundesgericht hat entschieden: Die Kirchenglocken in Wädenswil ZH dürfen auch künftig nachts alle 15 Minuten schlagen. Die Beschwerde der Stadt und der Kirchgemeinde wurde gutgeheissen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Glocken der evangelisch-reformierten Kirche in Wädenswil ZH nachts läuten dürfen.
- Zwei Privatpersonen störten sich am nächtlichen Viertelstundenschlag – und werden sich auch weiterhin daran stören.
Die Glocken der reformierten Kirche Wädenswil ZH dürfen weiterhin auch nachts alle 15 Minuten schlagen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt und der Kirchgemeinde gutgeheissen. Die Mehrheit der Bundesrichter kam bei einer öffentlichen Beratung am Mittwoch zum Schluss, dass es keinen Anlass gebe, um von der bisherigen Rechtsprechung abzuweichen.
Lärmstudie nicht aussagekräftig
Die Lärmstudie, auf welche sich das Zürcher Verwaltungsgericht bei seinem anders lautenden Entscheid gestützt hatte, erachtet das Bundesgericht als zu wenig aussagekräftig und fundiert. Das Gutachten hatte festgestellt, dass bereits Lärm von weniger als 60 Dezibel zu Aufwachreaktionen führen könne. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass die Glocken der reformierten Kirche Wädenswil zwischen 22 und 7 Uhr nur noch zur vollen Stunde schlagen dürfen.
Das Verwaltungsgericht lehnte damit eine Beschwerde der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wädenswil und der Stadt Wädenswil ab. Sie hatten gegen den Entscheid des Baurekursgerichts rekurriert, das den nächtlichen Viertelstundenschlag der Kirchenglocken verboten hatte.
Klage eines Ehepaars
Ein Ehepaar, das 200 Meter vom Kirchturm entfernt wohnt, hatte sich in seiner Nachtruhe gestört gefühlt und sich entsprechend beschwert. Das Baurekursgericht hatte in seinem Urteil die Nachtruhe der Bevölkerung höher gewichtet als die Zeitansage.