Loredana tritt heute vor die Medien
Das Wichtigste in Kürze
- Loredana Zefi wurde am Dienstag wegen Verdachts auf Betrug festgenommen.
- Der geschädigten Familie wird nun eine Entschädigung von 350'000 Franken angeboten.
- Heute will sie sich nun den Medien stellen.
Loredana Zefi (23) hat so richtig Ärger am Hals. Am Dienstag wurde die Rapperin wegen Verdachts auf Betrug festgenommen. Die Luzernerin soll über 700'000 Franken von einem Ehepaar ergaunert haben.
Nun bestätigt Zefis Anwalt gegenüber SRF, dass Loredana Zefi eine Entschädigungssumme von 350'000 Franken anbietet. Momentan seien Verhandlungen zur Einigung im Gespräch. Loredana befinde sich mittlerweile wieder auf freiem Fuss.
Rapperin stellt sich den Vorwürfen
Heute Mittag gibt Loredana in Pristina eine Pressekonferenz. Dann will sie zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Das hat sie selbst in der Nacht auf Freitag auf Instagram bekanntgegeben. Auch mit dabei sein werden ihre Anwälte Tome Gashi und Artan Sadiku.
Loredana soll Ehepaar aus dem Wallis abgezockt haben
Gemeinsam mit ihrem älteren Bruder soll Loredana Zefi einem Ehepaar aus dem Wallis rund 900'000 Franken abgeknöpft haben. Die Walliserin (52) lernte Loredanas Bruder 2017 im Internet kennen. Dort gewann er ihr Vertrauen und bat sie um Geld – angeblich für seine kranke Mutter. Bis Ende des Jahres wolle er das Geld zurückzahlen, tat dies aber nie.
Nun reichte das Ehepaar im Frühling 2018 Strafanzeige ein, die fallen gelassen wurde, da die Zahlungen freiwillig erfolgt seien. Später meldete sich gemäss der Zeitung die Juristin Anna Landmann beim verzweifelten Ehepaar. Sie bat ihre Hilfe an, jedoch handelte es sich bei Landmann in Wahrheit um Loredana, die für ihre gefakten Dienstleistungen Geld verlangte.
Loredana ist ein Instagram-Star
Vor allem jungen Menschen ist die albanisch-stämmige Luzernerin ein Begriff. Auf Instagram folgen ihr 1,3 Millionen Fans. Ihr neuestes Musikvideo zu «Romeo & Juliet» hat auf Youtube über 43 Millionen Aufrufe. Den Song hat sie zusammen mit ihrem Freund und Musiker Mozzik (23) aufgenommen.
Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.