René Rindlisbacher erklärt seinen Strafbefehl
Er ist schuld am Suff-Unfall mit drei Verletzten. Nach dem Strafbefehl erklärt René Rindlisbacher: Er muss eine saftige Busse bezahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Komiker René Rindlisbacher baute am 26. März einen Frontalcrash in Niederdorf BL.
- Bei ihm wurden 0,9 Promille Alkohol im Blut festgestellt.
- Die Staatsanwaltschaft erklärte heute, dass er schuld am Unfall ist.
Fertig lustig bei René Rindlisbacher (55): Die Staatsanwaltschaft Baselland erliess nach seinem Suff-Unfall mit drei Verletzten einen Strafbefehl gegen den Komiker, wie Nau heute exklusiv vermeldete. Damit ist klar, dass Rindlisbacher, der 0,9 Promille im Blut und hatte, schuld am Auto-Unfall vom März ist.
Jetzt offenbart Rindlisbacher gegenüber Nau: «Ich muss nicht ins Gefängnis.» Der Bühnenstar muss stattdessen eine saftige Geldstrafe von 180 Tagessätzen eines Betrages berappen, der vom Einkommen abhängig ist. Für ihn dürften das Zehntausende Franken bedeuten.
Wie hoch die Strafe genau ist, will der Kabarettist nicht sagen. Die Staatsanwaltschaft darf die Summe aus Datenschutzgründen nicht offenlegen.
René Rindlisbacher (55) verlor am 26. März kurz nach 19:15 Uhr in einer Rechtskurve die Kontrolle über seinen weissen Infinity QX30. In Niederdorf BL geriet er mit 0,9 Promille im Blut auf die Gegenfahrbahn, prallte frontal in ein entgegenkommendes Fahrzeug. Laut Polizei wurden beide Insassen des anderen Autos «schwer verletzt» und per Rega ins Spital geflogen.