Ed Sheeran muss wegen Urheberrecht vors Geschworenengericht
Ed Sheeran wird vorgeworfen, dass er für «Thinking Out Loud» Teile eines Marvin-Gaye-Klassikers übernommen haben sollte. Jetzt muss er vor das Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Musikstar Ed Sheeran (31) muss sich vor dem Geschworenengericht verantworten.
- Er soll sich für Song-Teile an Elementen eines Marvin Gay-Klassikers bedient haben.
Der britische Musikstar Ed Sheeran (31) muss sich vor einem Geschworenengericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Teile seines Songs «Thinking Out Loud» von Marvin Gayes Klassiker «Let's Get It On» übernommen zu haben. Der Klassiker stammt aus dem Jahr 1972.
Die «Billboard» meldet, dass der Bundesrichter den Antrag des Singer-Songwriters abgelehnt hat, den Fall, der seit 2018 läuft, zu verwerfen. Die Parteien, die die «Thinking Out Loud»-Urheberrechtsklage eingereicht haben, sind Teilinhaber des Gaye-Songs. Sie fordern demnach 100 Millionen Dollar (umgerechnet etwa 103 Mio. Euro) Schadenersatz von dem britischen Musiker.
Ed Sheeran muss vors Bundesgericht in Manhattan
Sheerans Anwälte bestreiten die Klage jedoch, indem sie die angeblich gestohlenen Songteile als «häufig vorkommende» bezeichnen. Daher seien diese nicht für eine Urheberrechtsverletzung gerechtfertigt sehen.
Dem Bericht zufolge wird Sheeran auf Anordnung von Richter Louis Stanton vor einem Bundesgericht in Manhattan erscheinen müssen.
Ankläger rücken von Klau-Vorwurf ab
Inzwischen haben Sheerans Ankläger ihre Behauptungen angepasst und Sheerans Anwälten zugestimmt. Sie argumentieren jedoch, dass deren Kombination sie einzigartig für Gaye mache - und daher durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sei.
Sheeran hatte in der Vergangenheit mit mehreren ähnlichen Fällen zu kämpfen. Der Sänger sagte, dass diese Fälle «der Songwriting-Industrie wirklich schaden».