Jay-Z und Diddy sollen Mädchen (13) vergewaltigt haben
Heftige Vorwürfe gegen US-Superstar Jay-Z. Der Ehemann von Beyoncé wird beschuldigt, im Jahr 2000 mit P. Diddy ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Jay-Z sieht sich mit heftigen Vorwürfen konfrontiert.
- Er soll gemeinsam mit Diddy eine Minderjährige vergewaltigt haben.
- Der Rapper weist die Vergewaltigungsvorwürfe zurück.
Diese News schlägt in den USA hohe Wellen: Im Zusammenhang mit einer Privatklage gegen P. Diddy (55) wird auch Superstar Jay-Z (55) genannt. Wie US-Medien berichten, geht es demnach um eine Vergewaltigung aus dem Jahr 2000.
Die beiden Rapper sollen demnach zusammen ein 13-jähriges Mädchen missbraucht haben. Die anonyme Klägerin sagte, der Angriff habe stattgefunden, nachdem sie zu einer After-Party der MTV Video Music Awards gefahren sei.
Die Klägerin schilderte, dass sie sich nach dem Konsum eines Getränks benommen fühlte und sich in einem Schlafzimmer ausruhen wollte. Dort sollen Jay-Z und Diddy ihren wehrlosen Zustand ausgenutzt haben.
Die Klage wurde ursprünglich im Oktober im südlichen Bezirk von New York eingereicht – Diddy wurde damals als Angeklagter aufgeführt. Am Sonntag wurde die Klage nun erneut eingereicht, um auch den Ehemann von Beyoncé (43) einzubeziehen. Der in Texas ansässige Anwalt Tony Buzbee, der die Klage eingereicht hat, gab keinen Kommentar ab.
Jay-Z bezeichnet Vorwürfe als «idiotisch»
Jay-Z, der mit bürgerlichem Namen Shawn Carter heisst, gab am Abend eine ausführliche Erklärung heraus. Die Vorwürfe bezeichnet er dabei als «idiotisch» und Anwalt Buzbee warf er unprofessionelles Verhalten vor.
Gegenüber «NBC News» sagte Jay-Z: «Diese Anschuldigungen sind so abscheulich, dass ich Sie inständig bitte, eine Strafanzeige einzureichen – keine Zivilanzeige. Wer ein solches Verbrechen an einem Minderjährigen begeht, sollte eingesperrt werden, meinen Sie nicht auch?»
Anwaltsteam von Diddy: «Schamlose Publicity-Stunts»
Anwalt Tony Buzbee hatte in den letzten Monaten mehrere Zivilklagen wegen Körperverletzung und Vergewaltigung gegen P. Diddy eingereicht. In allen Fällen wurden die Namen nicht genannt. Dies ist nun die erste Klage, in der er einen weiteren prominenten Angeklagten benannt hat.
In einer Stellungnahme bezeichneten die Rechtsvertreter von Diddy die Klagen als «schamlose Publicity-Stunts». Deren Zweck sei es, Zahlungen von Prominenten zu erpressen, die befürchten, dass Lügen über sie verbreitet werden. «So wie auch über Herrn Combs Lügen verbreitet wurden.»
In einer Erklärung hiess es: «Wie sein Anwaltsteam bereits zuvor gesagt hat, hat Herr Combs volles Vertrauen in die Fakten und die Integrität des Gerichtsverfahrens. Vor Gericht wird die Wahrheit ans Licht kommen: dass Herr Combs nie jemanden sexuell belästigt oder gehandelt hat. Weder Mann noch Frau, Erwachsener noch Minderjähriger.»