Sharon Stone soll vor Schlichtungsbehörde in St. Moritz
Hollywood-Star Sharon Stone soll sich vor einer Bündner Schlichtungsbehörde verantworten.
Das Wichtigste in Kürze
- Sharon Stone soll im Januar 2019 vor eine Schlichtungsbehörde in St. Moritz.
- Klägerin ist eine Tessiner PR-Firma.
Ein Schweizer Kläger will offenbar Geld von «Basic Instinct»-Star Sharon Stone (60). Laut dem Amtsblatt des Kantons Graubünden wird die Amerikanerin aufgefordert, am 09. Januar 2019 vor der Schlichtungsbehörde in St. Moritz zu erscheinen.
Klägerin ist eine PR-Firma aus Ascona TI, die Stone vor rund einem Jahr für eine Charity-Auktion in St. Moritz promotete.
Sollte Stone im Januar nicht im Bündnerland auftauchen, verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre.
Stone hatte bisher schönere Erinnerungen an die Schweiz: Im Sommer turtelte sie mit dem Zürcher Immobilienmakler Angelo Boffa (41).