«Sprayer von Zürich» muss wegen Flamingo-Graffiti zahlen

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Deutschland,

Harald Naegeli (79), der «Sprayer von Zürich», hat zugegeben, in Düsseldorf Flamingo-Figuren an Hauswände gesprüht zu haben. Aus seiner Sicht ist das keine Sachbeschädigung. Die Justiz folgt dem nicht ganz.

Graffiti-Künstler Harald Naegeli im Düsseldorfer Amtsgericht. Foto: Rolf Vennenbernd
Graffiti-Künstler Harald Naegeli im Düsseldorfer Amtsgericht. Foto: Rolf Vennenbernd - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Kaum hat die Gerichtsverhandlung begonnen, beginnt Harald Naegeli, der berühmte «Sprayer von Zürich», zu zeichnen.

Die Figur, die auf dem Blatt Papier vor ihm entsteht, ähnelt sehr dem Staatsanwalt, der gerade die Anklage gegen ihn verliest.

Es geht um Sachbeschädigung ausgerechnet an der NRW-Akademie der Wissenschaften und der Künste in Düsseldorf. Zwei Flamingo-Graffiti, ein drittes an einer weiteren Hauswand von Privateigentümern.

Das Gebäude sei denkmalgeschützt, sagt ein Vertreter der Akademie. Deswegen erstatte man bei Graffiti immer Anzeige. Dass die Akademie diese am vergangenen Freitag per Fax zurückzieht, ändert nichts mehr daran, dass Naegeli, einer der Urväter der Graffiti-Kunst, im Alter von 79 Jahren erneut auf der Anklagebank Platz nehmen muss.

Der Schweizer nimmt ein älteres rotes Buch aus der Tasche mit dem Titel: «Solidarität mit Naegeli» - ein Beitrag von Joseph Beuys. Es stammt aus den 1980er Jahren, als ihn die Schweizer Justiz wegen seiner Sprühereien trotz internationaler Proteste ins Gefängnis steckte.

Naegeli verwirft am Dienstag den Rat seines Anwalts Gerhard Schaller, zu den Vorwürfen zu schweigen. Er beendet das Versteckspiel und gibt sofort zu, jener ältere Herr mit der Spraydose gewesen zu sein, der nach seinen Aktionen im Jahr 2016 rüstig auf dem Fahrrad türmte.

Damit können zwei Zeugen, eine Dame ist eigens aus Zürich angereist, ungehört nach Hause geschickt werden. Gleichwohl bestreiten Naegeli und sein Anwalt eine Strafbarkeit des subversiven Treibens. «Er konnte bei der NRW-Akademie der Künste davon ausgehen, dass man den Wert seiner Arbeit dort erkennt.»

Doch Naegeli irrte sich: Während ein Tankstellenpächter ausdrücklich auf Strafverfolgung verzichtete und sich über den Flamingo an seiner Fassade freute, blieb die Akademie bis vergangenen Freitag stur, was Naegeli am Rande der Verhandlung lakonisch kommentiert: «Der Tankwart hat einen höheren Kunstbegriff als der Akademieprofessor. Es wird ein Schaden beklagt, der gar nicht vorhanden ist.»

Doch rechtlich stammt die Argumentation des Künstlers aus der Zeit vor 2005. Dann wurde das «Anti-Graffiti-Gesetz» beschlossen. Musste vorher eine Sache in ihrer Substanz beschädigt sein, reicht seither eine «Veränderung des äusseren Erscheinungsbildes». Für Naegeli ist das Gesetz «ein Fusstritt gegen jede Vernunft».

Er sagt: «Die Graffiti-Kunst ist das lebendigste, was wir heute überhaupt wahrnehmen können. Der Flamingo ist der Vogel der Freiheit und der Utopie.»

Bei einem Rechtsgespräch wird dann hinter verschlossenen Türen des Düsseldorfer Amtsgerichts von Richterin Nicole Marci ein Kompromiss geschmiedet: Vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen 500 Euro an ein Kinderhospiz und Schadenswiedergutmachung in Höhe von knapp 800 Euro an die Besitzer der Wände.

Naegeli reagiert enttäuscht, beklagt Sturheit und Borniertheit: «Ich wollte ein Kunstwerk an Stelle des Geldes geben, aber im Kapitalismus zählt halt nur das Geld», sagt der Schweizer. Für die Kunststadt Düsseldorf sei die Entscheidung «eine Peinlichkeit».

Ob er dennoch weitermache, wird er von Reportern gefragt: Das sei ein Geheimnis, sagt er und bittet im Gerichtsflur um Aufmerksamkeit für ein Gedicht. Es endet mit den Worten: «Weil wir lachen und weinen, schaffen wir die Kunst.»

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