Ab 2026 mehr Zeit für das Geltendmachen von Baumängeln
Ab 2026 können Bauherren und Immobilienkäufer länger Baumängel melden. Die Änderungen des Bauvertragsrechts treten nächstes Jahr in Kraft.

Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Bauherrschaften sowie Immobilienkäuferinnen und -käufer mehr Zeit, um Mängel zu melden. Die Änderungen des Bauvertragsrechts treten auf Beschluss des Bundesrats nächstes Jahr in Kraft.
Das Parlament gab vergangenen Dezember den Anpassungen im Obligationenrecht grünes Licht. Neu sollen Bauherrinnen und -herren bis zu 60 Tage nach Ablieferung von Bauobjekten auf offene und versteckte Mängel hinweisen können, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte.
Mehr Schutz beim Kauf von Neubauten
Zudem könnten diese Fristen vertraglich nicht verkürzt werden. Ebenfalls könnte das Nachbesserungsrecht für Baumängel in einem Vertrag nicht mehr ausgeschlossen werden.
Diese Änderungen gelten laut Communiqué nicht nur bei Bauwerkverträgen, sondern auch beim Kauf von Grundstücken mit Neubauten, die noch zu errichten sind oder die innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Verkauf erstellt wurden.