Abgewiesene Eritreer werden nicht in Drittland ausgeschafft
Der Nationalrat entschied über einen Vorstoss zu Eritreern: Es soll nicht möglich sein, sie bei negativem Asylbescheid in Drittlänger auszuschaffen.
Die Schweiz wird Eritreer mit einem abgewiesenen Asylgesuch nicht in ein Drittland wie zum Beispiel Ruanda ausschaffen. Der Nationalrat hat am Dienstag einen Vorstoss abgelehnt, mit dem ein Pilotprojekt für solche Ausschaffungen gefordert wurde.
Die Motion des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller ist damit erledigt. Der Ständerat hatte dem Vorstoss im vergangenen Juni noch zugestimmt.
Rechtliche Grundlagen fehlen
Müller hatte den Vorstoss mit der Aussage begründet, es gehe um Menschen, die in der Schweiz ein Asylverfahren durchlaufen, einen abschlägigen Bescheid erhalten hätten und die keinen internationalen Schutz bräuchten. Sie belegten Plätze, welche Flüchtlinge benötigten, die Schutz brauchten.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hielt am Dienstag im Nationalrat entgegen, für ein solches Projekt fehlten in der Schweiz die rechtlichen Grundlagen. Mit 96 zu 91 Stimmen bei 6 Enthaltungen sagte der Nationalrat Nein zur Motion.