Abgewiesene Eritreer werden nicht in Drittland ausgeschafft

Redaktion
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Bern,

Der Nationalrat entschied über einen Vorstoss zu Eritreern: Es soll nicht möglich sein, sie bei negativem Asylbescheid in Drittlänger auszuschaffen.

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Eritreische Flüchtlinge anlässlich einer Kundgebung für eine humanitäre Flüchtlingspolitik 2018 in Bern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Die Schweiz wird Eritreer mit einem abgewiesenen Asylgesuch nicht in ein Drittland wie zum Beispiel Ruanda ausschaffen. Der Nationalrat hat am Dienstag einen Vorstoss abgelehnt, mit dem ein Pilotprojekt für solche Ausschaffungen gefordert wurde.

Die Motion des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller ist damit erledigt. Der Ständerat hatte dem Vorstoss im vergangenen Juni noch zugestimmt.

Rechtliche Grundlagen fehlen

Müller hatte den Vorstoss mit der Aussage begründet, es gehe um Menschen, die in der Schweiz ein Asylverfahren durchlaufen, einen abschlägigen Bescheid erhalten hätten und die keinen internationalen Schutz bräuchten. Sie belegten Plätze, welche Flüchtlinge benötigten, die Schutz brauchten.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hielt am Dienstag im Nationalrat entgegen, für ein solches Projekt fehlten in der Schweiz die rechtlichen Grundlagen. Mit 96 zu 91 Stimmen bei 6 Enthaltungen sagte der Nationalrat Nein zur Motion.

Kommentare

User #5665 (nicht angemeldet)

Vorschlag. Dann wenigstens als Organspender fpt uns Steuerzahler nutzen.

User #4484 (nicht angemeldet)

Schön, dass ihr das so schön publik macht. Das ja regelrecht eine Einladung zum Schiesse bauen. danke, dafür. Wir lassen uns auf der Nase herum tanzen. Wenn ich mich so in diesem Land aufführen würde, würde ich wahrscheinlich sehr schnell fehlen. Aber naja, die Schweiz halt

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