Bundesrat: Eritreern drohen Konsequenzen, aber keine Rückführung
Der Bundesrat stellt klar: Wer an den Krawallen der Eritrea-Festivals beteiligt war, muss mit Konsequenzen rechnen, aber nicht mit einer Rückführung.
Das Wichtigste in Kürze
- Parlamentarier, vor allem der SVP, löchern den Bundesrat mit Fragen zu Eritreern.
- Hintergrund sind die Gewaltszenen im Rahmen der Eritrea-Festivals.
- Die Täter müssen durchaus mit Konsequenzen rechnen, auch wenn keine Rückführung droht.
In den letzten Wochen kam es zu wiederholten Gewaltausbrüchen zwischen Eritreern. Während Vorfälle in Norwegen oder Israel hierzulande kaum wahrgenommen wurden, schlugen die Krawalle in Stuttgart oder Opfikon ZH grosse Wellen.
Bei Parlamentarier wie Thomas Aeschi oder Benjamin Fischer (beide SVP) warfen die Szenen viele Fragen auf, die sie an den Bundesrat richteten: Werden eritreische Gewalttäter oder Anhänger der eritreischen Regierung ausgeschafft? Und ist auch jeder zweite in der Schweiz lebende Eritreer in Wahrheit äthiopischer Staatsbürger? Das soll gemäss dem ehemaligen Botschafter Österreichs in Äthiopien zumindest in seinem Heimatland der Fall sein, schreibt Aeschi.
Das Team von SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider speist fast alle Fragesteller mit derselben Copy-Paste-Antwort ab. Diese umfasst immerhin elf Absätze, beinhaltet aber tatsächlich wenig Neues.
Personen aus Nachbarstaaten geben sich als Eritreer aus
Das SEM habe tatsächlich festgestellt, dass sich Personen aus Nachbarstaaten als Eritreer ausgegeben hätten. Etwa, weil sie die gemeinsame Sprache Tigrinya sprechen. Doch das Personal sei gezielt geschult worden, um solche Falschangaben aufzudecken, schreibt der Bundesrat.
«Zudem besteht die Möglichkeit, durch Experten und Expertinnen eine Sprach- und Herkunftsanalyse durchführen zu lassen – dadurch haben solche Falschangaben stark abgenommen. Und seit Ausbruch des Kriegs in Tigray 2020 machten äthiopische Tigrinya-Sprechende ohnehin tendenziell Asylgründe im Zusammenhang mit dem Krieg in Äthiopien geltend.»
Ob eine Person aus Eritrea oder Äthiopien in die Schweiz geflüchtet ist, könnte bei einer mögliche Ausschaffung entscheidend sein. Falls die Falschaussagen einer Person auffliegen, kann dies zur Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft führen, erklärt der Bundesrat. Dies kann bei entsprechender Herkunft in einer Rückführung nach Äthiopien enden.
Eritrea akzeptiert keine Zwangsrückführungen
Anders sieht die Lage jedoch für Eritreerinnen und Eritreer aus: «Die eritreische Regierung lässt Zwangsrückführungen aus westlichen Staaten prinzipiell nicht zu. Westliche Staaten können somit keine Rückführungen nach Eritrea durchführen», erklärt der Bundesrat. Er tut dies nicht zum ersten Mal, denn diese Situation ist seit rund zwei Jahrzehnten praktisch unverändert.
Die Krawallen – sei es in Opfikon oder Stuttgart – könnten für die Teilnehmenden durchaus juristische Folgen haben. Im Extremfall kann auch die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung widerrufen werden. Dazu müsste jemand «erheblich oder wiederholt respektive schwerwiegend gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen haben, diese gefährdet oder die innere oder äussere Sicherheit gefährdet haben.»
Ein Asylwiderruf sei grundsätzlich möglich, wenn ein Flüchtling für ein Verbrechen mit einer Strafandrohung von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt werde. «Die Tat müsste überdies als besonders verwerflich eingestuft werden können», präzisiert der Bundesrat.
Auch wenn den Verhafteten in Deutschland Strafen von bis zu zehn Jahren drohen könnten, würden die Täter nicht ausgeschafft, solange die Regierung in Eritrea in dieser Sache nicht einlenkt.