Alternierende Obhut von Kindern nach Trennung der Eltern fördern
Nach einer Trennung der Eltern sollen die alternierende Obhut des Kindes gefördert werden. Dies hat die zuständige Ständeratskommission angenommen.
Das Wichtigste in Kürze
- In Zukunft soll die alternierende Obhut von Kindern gefördert werden.
- Ohne Gegenstimme hat dies die zuständige Ständeratskommission angenommen.
Auch wenn sich ein Elternteil nach einer Trennung weigert, sollen Gerichte künftig die alternierende Obhut der Kinder anwenden. Die zuständige Ständeratskommission hat sich ohne Gegenstimme für eine entsprechende parlamentarische Initiative ausgesprochen. Das Kindeswohl sei bei einer alternierenden Obhut besser gewahrt.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat der Initiative von Sidney Kamerzin (Mitte/VS) mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung Folge gegeben. Dies teilte die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Damit kann sich die nationalrätliche Schwesterkommission an die Arbeit machen und in den nächsten zwei Jahren eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.
80 Prozent teilen sich das Sorgerecht
Gemäss den Kommissionsbeschlüssen sollen Kindesschutzbehörden und Gerichte künftig nach Möglichkeit die alternierende elterliche Obhut prüfen und fördern. Bereits das Bundesgericht hat in einem Urteil festgehalten, dass die Weigerung eines Elternteils der Einrichtung der alternierenden Obhut nicht entgegensteht.
Seit 2014 wird zwar in rund achtzig Prozent der Fälle das gemeinsame Sorgerecht angewendet, wenn Eltern sich trennen. Aber weniger als 15 Prozent der Eltern teilen die Obhut effektiv mehr oder weniger ausgewogen unter sich auf.
Dies stellte Kamerzin in der Begründung der parlamentarischen Initiative fest. In allen anderen Fällen wird die Obhut einem Elternteil zugeteilt. Das andere Elternteil hat lediglich ein Besuchsrecht.
Wenn ein Elternteil seine Kinder nur noch vier Tage pro Monat sehen könne, sei dies eine sehr schmerzhafte Situation. Dies befand die RK-S. Dem Kindeswohl sei mit der alternierenden Obhut besser gedient, selbst dann, wenn es zwischen den getrennten Eltern Konflikte gibt.
Sei die Obhut nur bei einem Elternteil bestehe die Gefahr, dass das Kind instrumentalisiert werde. Das schreibt Kamerzin zudem in der Begründung zu seinem Vorstoss. Und oft verschlechtere sich die Beziehung des Kindes zum Elternteil ohne Obhut.
Betreuung mehr als vier Tage
Die Eltern können in den allermeisten Fällen ihr Berufsleben so gestalten, dass sie ein Kind länger als vier Tage betreuen. Eine alternierende Obhut würde die Beziehung zwischen dem nicht betreuenden Elternteil und dem Kind erheblich verbessern. Zudem die Chancengleichheit und den Zugang der beiden Elternteile zum Arbeitsmarkt begünstigen, so Kamerzin.
Mit 6 zu 4 Stimmen abgelehnt hat die RK-S eine Motion, die alle Kinder ab Geburt rechtlich absichern will. Diese Motion will die Elternschaftsvermutung der Ehefrau auf Kinder ausweiten, die in einem Verfahren im Ausland oder mittels privater Samenspende gezeugt wurden.