Amherd lässt Kauf der Leopard-1-Panzer der Ruag untersuchen
Amherd hat den Auftrag erteilt, den Kauf von 96 Leopard-1-Panzern der Ruag zu untersuchen. Es seien Unstimmigkeiten festgestellt worden.
Das Wichtigste in Kürze
- 2016 hat die Ruag MRO 96 Leopard-1-Kampfpanzer gekauft.
- Das VBS will die Umstände, unter welchen die Panzer erworben wurden, untersuchen.
- Bei einer Verwaltungsratssitzung seien weitere Unstimmigkeiten festgestellt worden.
Der Kauf von 96 in Italien eingelagerten Leopard-1-Kampfpanzern durch die Ruag MRO wird extern untersucht. Verteidigungsministerin Viola Amherd hat den Auftrag dazu erteilt. Das teilte das Verteidigungsdepartement (VBS) am Montag mit.
Untersucht werden sollen zum einen die Umstände, unter denen die Ruag die 96 Panzer 2016 erworben hatte. Gemäss der Ruag MRO seien sie als Handelsware und als Ersatzteilspender gekauft worden, heisst es in der Mitteilung.
Panzer sollten an die Ukraine geliefert werden
Abklären lassen will Amherd aber auch die Unterzeichnung eines Kaufvertrages für die Panzer mit dem deutschen Rüstungskonzern Rheinmetall, Mit-Produzent des Leopard 1, am vergangenen 13. Februar. Rheinmetall habe damals offen gelegt, dass die Panzer nach der Instandstellung in die Ukraine geliefert werden sollen.
Bei der Vertragsunterzeichnung legte Ruag offen, dass die Lieferung die Zustimmung des Bundes benötige. Diese Zustimmung gab der Bundesrat Ende Juni nicht. Die Ruag akzeptierte diesen Entscheid nach eigenen Angaben.
An einer ausserordentlichen Verwaltungsratssitzung der Ruag MRO am Sonntag seien im Zusammenhang mit dem Panzerkauf weitere Unstimmigkeiten festgestellt worden, schrieb das VBS nun zum Auftrag von Amherd. Die Departementschefin sei darüber vom Verwaltungsratspräsidenten informiert worden.
Aufgrund der neuesten Erkenntnisse stellten sich unter anderem Fragen zur Zusammenarbeit von Ruag MRO mit dem Bund als deren Eigner. Die Untersuchung soll zeigen, ob es in diesem Punkt Anpassungen braucht. Geprüft wird zudem, wie der Verwaltungsrat seine Aufsichtspflicht gegenüber der Geschäftsleitung ausübt.